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Sorgeerklärung Beurkundung

Ansprechperson

Telefonnummer

Buchstabe

Frau Brinkmann02 81 / 2 03 24 03A - G
Herr van Hagen02 81 / 2 03 22 58H - O
Herr Mach02 81 / 2 03 25 24P - Z

Bitte beachten Sie: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes bzw. vor der Geburt nach dem Nachnamen der Mutter.

Welche Erklärungen können beim Jugendamt beurkundet werden?

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Der Katalog der beim Jugendamt möglichen Beurkundungen findet sich Im § 59 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII).

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Weitere Unterlagen im Einzelfall.

Es entstehen keine Gebühren.

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung.

Hinweis: Beurkundungen können auch bei der jeweiligen Kreisverwaltung vorgenommen werden.

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