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Herausgeber

Stadt Wesel
Die Bürgermeisterin
Ulrike Westkamp
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel

Die Stadt Wesel ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Bürgermeisterin Ulrike Westkamp.

USt-ID-Nr.: DE 120 979 925

Kontakt

Telefon: +49 (0)281 / 20 3-0
E-Mail: poststelle@wesel.de
Kontaktformular

Aufsichtsbehörde

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 475-0
Fax: 0211 / 475-2671
zentrale E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

Geoportal (Stadtplan)

Das Geoportal der Stadt Wesel (www.geoportal.wesel.de) nutzt folgende Kartenwerke:

  • Stadtplanwerk Ruhrgebiet 2.0 © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0),
    Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS (Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0) und © OpenStreetMap - Mitwirkende (License: Open Database License)
  • Digitale Topographische Karte, Land NRW (2020)
    Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
  • Digitale Orthophotos (DOP) / Luftbilder, Land NRW (2020)
    Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Design und Umsetzung

anatom5 perception marketing GmbH
Internet: mehr Infos zum Thema Barrierefreies Webdesign

Technik und Content Management System

Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)
Friedrich-Heinrich-Allee 130
47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 90 70-0
Fax: 0 28 42 / 9 27 32-0
E-Mail: info@krzn.de
Internet: www.krzn.de

Allgemeine Hinweise

Alle Änderungswünsche (neue Daten etc.) geben Sie bitte an die o.g. Adresse dem Team Informationstechnik!
Sind Ihnen Fehler aufgefallen oder Änderungen von Daten dieser Internet-Seite bekannt? Dann schicken Sie doch bitte eine Mail oder rufen Sie beim Team Informationstechnik der Stadt Wesel an. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben kann keine Gewähr gegeben werden. Sofern bei Adressenangaben kein Ort angegeben wird, gilt jeweils die Postleitzahl 46483 Wesel. Sofern keine Vorwahl angegeben ist, gilt die Vorwahl 0281 für Wesel.

Rechtshinweise

Diese Informationen sind ein Service der Stadtverwaltung Wesel und ersetzen keine persönliche Beratung bei der Stadtverwaltung. Alle in den Internetseiten der Stadt Wesel enthaltenen Angaben und Informationen wurden sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder die Stadt Wesel noch Dritte die Haftung übernehmen.
Die Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen und soweit die Informationen der Stadt Wesel vorlagen.
Alle Informationen dienen ausschließlich zur Information der Besucherinnen und Besucher des Online-Angebotes der Stadt Wesel. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Nach dem Telemediengesetz (TMG) in der derzeit geltenden Fassung besteht eine Verantwortung für auf diesen Seiten gesetzte Links auf Seiten Dritter nur dann, wenn der “Webmaster” im Zeitpunkt der Link-Erstellung vom rechtswidrigen Inhalt der Seite, auf die verwiesen wird, wusste. Solche Inhalte sind der Stadt Wesel im Zeitpunkt der Link-Erstellung für die hier aufgelisteten Internetseiten jedoch nicht bekannt gewesen.

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Diese Angabe erfolgt gemäß § 5 des TMG (Telemediengesetz).

Elektronische Kommunikation

Die Stadt Wesel bietet Möglichkeiten zur Kommunikation über das Internet an.

Der elektronische Zugang zur Stadtverwaltung Wesel - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ist eröffnet. Hierzu wurde eine "Virtuelle Poststelle" (VPS) eingerichtet.
Weitere Informationen zur Nutzung der VPS erhalten Sie hier: Virtuelle Poststelle

Für eine formlose Kommunikation per E-Mail ist die zentrale E-Mail-Adresse poststelle@wesel.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Wesel und nicht für Verweise auf Angebote Dritter, wie z.B. anderer Behörden.

Elektronische Übermittlung durch De-Mail mit Absenderbestätigung

De-Mail ist der Name eines auf E-Mail-Technik beruhenden, hiervon aber technisch getrennten Kommunikationsmittels zur sicheren, vertraulichen und meist nachweisbaren Kommunikation im Internet (§ 1 Abs. 1 De-Mail-Gesetz).

Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung ebenfalls die Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Stadt Wesel elektronisch kommunizieren.

De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizieren Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden. Um die Anmeldung mit hohem Authentisierungsniveau der Empfängerin oder des Empfängers der Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Diensteanbieter dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie Ihrer De-Mail Dateien anhängen, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese. Bitte beachten Sie, dass Sie für die absenderbestätigte De-Mail keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwenden können.

Die zentrale De-Mail-Eingangsadresse lautet: info@wesel.de-mail.de

Barrierefreie Kommunikation

Seheingeschränkte Menschen haben das Recht, Dokumente der Stadt Wesel in einer für sie wahrnehmbaren Form (Brailleschrift, Großdruck, Speichermedien u. a.), soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist, kostenfrei zu erhalten.

Hör- und spracheingeschränkte Menschen haben das Recht, zur Kommunikation mit der Stadt Wesel die Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu verwenden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist und eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist.