Seit Jahrzehnten gehören Schiedspersonen zu bewährten Schlichtern, insbesondere bei kleineren zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten.
Der Gang zur Schiedsperson ist zwar nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
Amt und Aufgabe
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedspersonen wahr. Sie werden vom Rat der Stadt Wesel auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Personen, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders fähig sind, ehrenamtlich. Meistens findet die Schlichtungsverhandlung in ihrer Privatwohnung statt.
Wann kann das Schiedsamt helfen?
In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, zum Schiedsamt: In den sogenannten Privatklagesachen. Das sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur dann erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht sie ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist sie die Person, welche Strafanzeige - zum Beispiel wegen einer "dummen Gans" oder einer ausgerutschten Hand - erhoben hat, auf den Privatklageweg. Das heißt, die betroffene Person muss sich selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie den Täter bestraft wissen will. Dies kann sie aber nur, wenn sie vorher versucht hat, sich mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Die Stelle, vor der diese notwendig durchzuführende Schlichtungsverhandlung stattfindet, ist das Schiedsamt. Solche Privatklagedelikte sind:
- Hausfriedensbruch,
- Beleidigung,
- Verletzung des Briefgeheimnisses,
- leichte und fahrlässige Körperverletzung,
- Bedrohung,
- Sachbeschädigung.
Das Schiedsamt ist aber auch Gütestelle für zivilrechtliche Streitigkeiten. In bestimmten Fällen sind zivilrechtliche Klagen erst dann zulässig, wenn zuvor ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt wurde.
Dies gilt für:
- vermögensrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche bis zu einem Streitwert von 600 Euro
- Streitigkeiten über Ansprüche wegen
- der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt, zum Beispiel Gerüche, Gase, Dämpfe, Rauch, Ruß (Staub), Geräusche
- Überwuchses von Pflanzen nach § 910 BGB, zum Beispiel Laub-, Nadel-, Blütenbefall
- Hinüberfalls von Früchten eines Baumes oder Strauches nach § 911 BGB
- eines Grenzbaumes nach § 923 BGB
- der im Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt
- Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind
Zum Schiedsamt ist es nicht weit
Das Stadtgebiet von Wesel ist in sechs Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Die Schiedspersonen wohnen innerhalb ihres Amtsbezirkes. Sie kennen sich daher in der Regel mit den örtlichen Gegebenheiten und Gepflogenheiten besser aus als das Amtsgericht. Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.
In Wesel erhalten Sie Namen und Adresse der in Ihrem Fall zuständigen Schiedsperson
- bei der Polizeiinspektion Wesel, Reeser Landstraße 21, 46483 Wesel, Telefon 0281/107 2222
- beim Amtsgericht Wesel, Herzogenring 33, 46483 Wesel, Telefon 0281/144-208 oder 209
- bei der Stadt Wesel, Rechtsservice, Kerstin Krakow
Zuständige Schiedsperson
Die zuständige Schiedsperson für Wesel können Sie über das Geoportal suchen. Über den unten angegebenen Link gelangen Sie auf das Geoportal der Stadt Wesel. Über das Such-Feld oben rechts können Sie eine Adresse eingeben. Wenn diese Adresse von Nahem eingeblendet wird, können Sie die Bezeichnung des Schiedsamtsbezirks in der Karte sehen. Links neben dem Such-Feld befindet sich ein Infobutton (i in einem Kreis). Wenn Sie diesen Info-Button anklicken, können Sie danach durch Klick auf den Schiedsamtsbezirk aus dem dann eingeblendeten Infofeld die Angaben der zuständigen Schiedsperson entnehmen.
Hier gelangen Sie zum Geoportal.
Links
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 25 11
E-Mail: rechtsservice@wesel.de