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Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde bietet Angebote und Hilfen für Erwachsene, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht eigenständig besorgen können.

Die Betreuungsbehörde der Stadt Wesel nimmt unterstützende Aufgaben bei der Betreuung wahr, sowohl für das Gericht als auch für ehrenamtliche Betreuer*innen. Sie berät und unterstützt Betreuer*innen und Bevollmächtigte auf ihren Wunsch, insbesondere bei der Erstellung des Betreuungsplanes.

Weitere Aufgaben sind die Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, die Beratung, Prüfung und Auswahl von Personen, die als Betreuer*innen bestellt werden können und die eigenständige Führung von Betreuungen als Behörde.

Weitere Informationen zu Fragen des Betreuungsrechts und der Betreuungspraxis erteilen sowohl die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde der Stadt Wesel als auch die nachfolgend genannten Betreuungsvereine der Wohlfahrtsverbände:

Betreuungsvereine

Betreuungsverein Telefon
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e. V.
Kaiserring 12-14
46483 Wesel
02 81 / 3 38 95 20
Caritasverband für die Dekanate Dinslaken und Wesel
Knappenstraße 2
46537 Dinslaken
0 20 64 / 4 27 88 16
Diakonisches Werk Wesel
Korbmacherstraße 12-14
46483 Wesel
02 81 / 15 62 30

Sprechzeiten

Wochentag Zeiten
Montag - Freitag 08:30 - bis 09:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
  • Der Gesprächskreis der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer*innen findet wieder statt

    Das Informations- und Beratungsangebot für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer*innen findet wieder statt. Wer möchte, kann ab sofort an jedem letzten Mittwoch eines Monats, ab 16:30 Uhr, im St. Bonifatius-Haus am Bahnhof Wesel (Franz-Etzel-Platz 15, 46483 Wesel) sich mit anderen gesetzlichen Betreuer*innen über das vielfältige Ehrenamt austauschen.

Vorsorgevollmacht

Die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde der Stadt Wesel beraten Interessierte zum Thema Vorsorgevollmacht bzw. zur Vollmacht in den Räumlichkeiten des Marien-Hospitals Wesel am 25.09.2024, 13.11.2024 und am 18.12.2024 jeweils von 16:00 - 18:00 Uhr.

Bei Bedarf kann eine Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht durch die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde vor Ort vorgenommen werden. Hierzu ist ein gültiges Ausweisdokument und eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erforderlich. 

Die genaue Zimmernummer erfragen Sie bitte an der Information des Krankenhauses. 

Ansprechpartnerin der Betreuungsbehörde ist Frau Reimer.

Ansprechpartner