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Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst sucht und prüft Pflegepersonen, die bereit sind ein Kind oder Jugendlichen in ihre Familie aufzunehmen. Zur Vorbereitung auf diese Aufgabe durchlaufen die interessierten Personen einen intensiven Beratungsprozess. Nach der Aufnahme des Pflegekindes werden die Pflegepersonen in allen Fragen, die das Pflegeverhältnis betreffen, beraten, regelmäßig fortgebildet und in ihrer Aufgabe unterstützt. Ziel des Pflegekinderdienstes ist es, neue Perspektiven für die zu vermittelnden Kinder zu schaffen.

Pflegekinder

  • sind Kinder, die für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit oder auf Dauer nicht in ihrem Elternhaus leben können
  • bringen ihre eigene Geschichte, ihre eigenen Erfahrungen mit
  • haben besondere, manchmal auch schwierige Verhaltensweisen, aber ebenso ihre eigenen Stärken
  • können Babys, Klein-, Schulkinder oder Jugendliche sein
  • sind Mädchen oder Jungen und haben manchmal Geschwister
  • kommen aus Familien, die häufig durch Krisen oder Probleme belastet sind
  • haben oft unsicheres Bindungsverhalten, da sie in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht haben, dass man sich auf die Beziehungen zu anderen Menschen nicht verlassen kann
  • brauchen Menschen, die sich zuverlässig und liebevoll um sie kümmern und sie in ihrer Entwicklung unterstützen
  • suchen ein zu Hause, in dem sie und ihre Herkunft angenommen werden
  • benötigen Pflegeeltern, die mit beiden Beinen auf dem Boden stehen

Pflegeeltern Voraussetzungen

Der Pflegekinderdienst sucht Pflegepersonen:

  • die Freude am Zusammenleben mit Kindern haben
  • die bereit sind, ein Kind in ihrer Familie aufzunehmen und somit einen festen Platz anzubieten
  • die über Geduld, Einfühlungsvermögen, Zeit und Belastbarkeit verfügen
  • die das Verständnis für Menschen in anderen Lebensumständen aufbringen
  • die für einen gewissen Zeitraum mit den leiblichen Eltern die Verantwortung für die Erziehung des Kindes übernehmen und diese auch auf Dauer vertreten
  • die bereit sind, sich mit der Herkunft des Pflegekindes auseinander zu setzen
  • die zu Begegnungen mit der Herkunftsfamilie bereit sind und auch entstehende Spannungen aushalten können, die zum Beispiel von Besuchskontakten entstehen
  • die bereit sind, über die eigene Familie und Vergangenheit zu reflektieren
  • die bereit sind, das gemeinsame Leben miteinander neu zu organisieren
  • die in gesicherten familiären und finanziellen Verhältnissen leben und über ausreichend Wohnraum verfügen
  • die nicht vorbestraft sind
  • die bereit sind zur Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst, den Herkunftseltern und ggf. anderen sozialen Diensten

Finanzielle Hilfen

Bei der Aufnahme eines Pflegekindes besteht Anspruch auf Pflegegeld. Das monatliche Pflegegeld setzt sich zusammen aus den materiellen Aufwendungen und dem Erziehungsbeitrag. Mit den materiellen Aufwendungen ist der gesamte regelmäßig wiederkehrende Lebensbedarf des Pflegekindes abgedeckt. Mit dem Erziehungsbeitrag wird die pädagogische Betreuungs- und Erziehungsarbeit der Pflegeeltern abgedeckt.

Es werden nach § 39 Absatz 4 SGB VIII neben dem Pflegegeld auch Beiträge für eine Unfallversicherung (gemessen an dem Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung) und Alterssicherung (hälftiger Anteil des Mindestbeitrages zur gesetzlichen Alterssicherung) übernommen.

Einmalige Beihilfen

Neben dem monatlichen Pflegegeld können einmalige Beihilfen durch die Pflegeeltern beantragt werden. Diese umfassen zum Beispiel eine Erstausstattungsbeihilfe zur Beschaffung von Bekleidung, Bettwäsche und Mobiliar oder Zuschüsse zu Klassen- oder Ferienfahrten.

Versicherungsschutz

Haftpflichtversicherung

Soweit Pflegeeltern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können sie das Pflegekind der Versicherung als weiteres Mitglied im Haushalt benennen. Damit wird der Versicherungsschutz gegenüber Dritten ohne weitere Kosten auf das Pflegekind ausgedehnt. Darüber hinaus sind Pflegekinder auch über die Stadt Wesel haftpflichtversichert. Diese Versicherung tritt ein, wenn das Pflegekind im Haushalt der Pflegeeltern einen Schaden verursacht, der nicht anderweitig abgesichert ist. Gleichfalls tritt sie gegenüber Dritten ein, soweit keine Familienhaftpflicht der Pflegefamilie besteht.

Krankenversicherung

In der Regel sind Pflegekinder im Rahmen der Familienversicherung über die leiblichen Eltern versichert. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Aufnahme in die Versicherung der Pflegeeltern. Falls diese Möglichkeit nicht besteht, können die Pflegekinder über die wirtschaftliche Jugendhilfe des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport versichert werden.

 

Weitere Informationen zu Fragen der Pflegekinderhilfe erteilen die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes.

Sprechzeiten:

Wochentag Zeiten
Montag - Freitag

08:30 Uhr - bis 09:30 Uhr; sowie nach Terminvereinbarung

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