Das Jugendschutzgesetz
Mit den rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dass ungefährdete Aufwachsen junger Menschen ermöglichen.
Die wichtigsten Regelungen des Jugendschutzgesetzes auf einen Blick
Hinweis: Die Erziehungsberechtigten müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.
Paragraph | Thema | Kinder | Jugendliche | |
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unter 14 Jahre | unter 16 Jahre | unter 18 Jahre | ||
§ 4 | Aufenthalt in Gaststätten | erlaubt in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person | erlaubt in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person | erlaubt bis 24 Uhr |
Aufenthalt in Nachtbars | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | |
§ 5 | Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen z.B. Disco |
erlaubt in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person | erlaubt in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person | erlaubt bis 24 Uhr |
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe z.B. Brauchtumspflege und künstliche Betätigung |
erlaubt bis 22 Uhr | erlaubt bis 24 Uhr | erlaubt bis 24 Uhr | |
§ 6 | Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit |
nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
§ 7 | Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
§ 8 | Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
§ 9 | Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke z.B. Bier und Wein |
nicht erlaubt | nicht erlaubt | erlaubt | |
§ 10 | Abgabe und Konsum von Tabakwaren | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
§ 11 | Kinobesuche Kinder unter 6 Jahren nur mit erziehungsbeauftragter Person. Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe (ab 6/12/16 Jahren) gebunden! Ausnahme Filme ab 12 Jahren: Anwensenheit ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person. |
erlaubt bis 22 Uhr | erlaubt bis 24 Uhr | erlaubt bis 24 Uhr |
§ 12 | Abgabe von Filmen oder Spielen Nur entsprechend der Freigabekennzeichen |
erlaubt | erlaubt | erlaubt |
§ 13 | Spielen an elektronischen Bildschirmgeräten Nur entsprechend der Freigabekennzeichen und ohne Gewinnmöglichkeit |
erlaubt | erlaubt | erlaubt |
Links
Ansprechpartner
Telefon: 02 81 / 2 03 25 67
E-Mail: jugendfoerderung@wesel.de