Ohne Moos nichts los. Wenn das Taschengeld nicht reicht, muss man etwas dazu verdienen. Generell dürfen Schüler nicht arbeiten. Ihre Hauptaufgabe besteht im Schulbesuch der ist oft anstrengend genug ist. Schülerjobs müssen daher begrenzt sein, so dass die Leistung in der Schule nicht beeinträchtigt und der Erholungswert der Ferien nicht gefährdet wird. Die folgenden Ausnahmen gelten für Kinder ab 13 Jahren und Jugendliche ab 15 Jahren.
Wann darf ich arbeiten? Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick
Paragraphen | Wichtige Inhalte | Alter: 13 bis 14 Jahre | Alter: 15 bis 17 Jahre | ||
---|---|---|---|---|---|
Schulzeit | Ferien | Schulzeit | Ferien | ||
JArbSchG § 5 Abs. 3 § 4a und KindArbSchV § 2 Abs. 1 |
Zulässige Beschäftigungen:
|
trifft zu | trifft zu | trifft zu | trifft nicht zu |
JArbSchG § 5 Abs. 4 |
|
trifft nicht zu | trifft nicht zu | trifft nicht zu | trifft zu |
JArbSchG § 6 |
|
trifft zu | trifft zu | trifft zu | trifft zu |
JArbSchG § 8 |
|
trifft nicht zu | trifft nicht zu | trifft nicht zu | trifft zu |
JArbSchG § 11 |
|
trifft nicht zu | trifft nicht zu | trifft nicht zu | trifft zu |
JArbSchG § 13 |
|
trifft nicht zu | trifft nicht zu | trifft nicht zu | trifft zu |
JArbSchG § 14 |
|
trifft nicht zu | trifft nicht zu | trifft nicht zu | trifft zu |
JArbSchG § 15 bis § 18 |
|
trifft zu | trifft zu | trifft zu | trifft zu |
Links
Ansprechpartner
Telefon: 02 81 / 2 03 25 67
E-Mail: jugendfoerderung@wesel.de