Adoption - Was ist das?
Die Adoption ist die Annahme eines nicht leiblichen Kindes als leibliches Kind mit allen rechtlichen Folgesicherheiten. Die verwandtschaftlichen Bezüge des angenommenen Kindes zur Herkunftsfamilie erlöschen und werden rechtlich zur Familie der Annehmenden hergestellt. Das angenommene Kind trägt den Familiennamen der annehmenden Eltern. Ein Vorname darf durch die Adoptiveltern benannt werden. Es besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber dem angenommenen Kind.
Für welche Kinder werden Eltern gesucht?
In der Regel werden Kinder mit dem Säuglingsalter zur Adoption freigegeben. Hintergrund ist oft ein sehr belasteter sozialer Hintergrund zumeist der Mütter, die nicht ausreichend familiären Rückhalt oder finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Unter Umständen sind auch die unmittelbaren Lebensumstände mit Beginn der Schwangerschaft für die Mutter emotional zu belastend, um das Kind in der eigenen Familie aufnehmen und erziehen zu können. Die Belastungen sind für die Mütter oftmals so hoch, dass sie keine weiteren Informationen zur Abstammung des Kindes und über die erweiterte Herkunftsfamilie geben.
Mit der Adoption erhalten die Kinder die Chance, neu Vertrauen zu fassen und stabile Beziehungen zu erleben. In einer gesicherten, liebevollen Familiensituation entwickeln diese Kinder oft viel gesunden Lebenswillen, Stärke und Energie für eine positive Persönlichkeitsentwicklung.
Wer kann adoptieren?
Der Gesetzgeber hat im Hinblick auf das Wohl des Kindes festgelegt, dass grundsätzlich Einzelpersonen oder Ehepaare adoptieren können. Bei Ehepaaren sieht das Gesetz vor, dass einer der Ehepartner mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt sein muss. Der Altersunterschied zwischen dem Kind und den Adoptivwilligen sollte dem eines natürlichen Eltern- Kind- Verhältnis entsprechen.
Kinder brauchen Sicherheit und Geborgenheit von Erwachsenen, die sich voll und ganz auf sie einlassen, zuverlässig sind und sie angemessen versorgen. Sie als Eltern sollten vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen, um Sicherheit in das Leben des Kindes zu bringen:
- Stabilität in der Ehe
- einen sicheren finanziellen Rahmen
- ein beständiges soziales Umfeld
- ausreichenden Wohnraum
- die Bereitschaft ein Kind aufzunehmen und ihr Leben darauf einzustellen
- viel Zeit und ausreichend Geduld
- Belastbarkeit und Verständnis für die Situation des Kindes
Adoptionsverfahren
Um eine Adoptionsgestattung zu erwirken, sind der Adoptionsvermittlungsstelle neben dem Bewerberbogen nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- Meldebestätigung
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunde
- handgeschriebene Lebensläufe
- Einkommensnachweise
- Gesundheitszeugnisse
- polizeiliche Führungszeugnisse und Fotos
Anschließend wird mit den Bewerbern in Einzelgesprächen über deren Lebenssituation, Vorstellungen und Wünsche gesprochen.
Bis eine Adoptionsgestattung erteilt werden kann, dauert es meist mehrere Monate. Eine Adoption ist eine Entscheidung für das Leben und bedarf daher einer genauen Betrachtung und guter Vorbereitung. Sehen Sie von daher diese Wartezeit als Möglichkeit, viel zu erfahren, über sich zu lernen und die richtige Entscheidung für sich und das Kind zu treffen. Es geht darum, Klarheit zu schaffen, für welches Kind Sie Eltern werden können.
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 25 96
E-Mail: pflegekinderdienst@wesel.de
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