Das öffentliche Baurecht ist sehr vielfältig. Alles was beim Bauen bedacht werden muss, ist in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und sonstigen Vorschriften geregelt. Das Team Bauordnung und Denkmalschutz möchte Ihnen eine kurze Einführung in das Thema geben, damit Sie nicht unvorbereitet in ein Beratungsgespräch oder in eine Bauantragstellung gehen.
Grundsätzlich ist das öffentliche Baurecht in das Bauplanungsrecht und in das Bauordnungsrecht zu unterteilen. Während das Bauplanungs-recht hauptsächlich die Frage beantwortet, ob überhaupt gebaut werden kann, regelt das Bauordnungsrecht insbesondere, welche Anforderungen ein Bauvorhaben erfüllen muss.
Im Folgenden werden Ihnen baurechtliche Begriffe erläutert und die am Bau Beteiligten vorgestellt. Außerdem sollten die Rechtsgrundlagen für eine eventuelle Auseinandersetzung mit den Nachbarn bekannt sein. Die Bezirksübersicht des Teams Bauordnung und Denkmalschutz hilft Ihnen schnell den richtigen Ansprechpartner im Rathaus zu finden.
Abschließend erfahren Sie alles, was für die richtige Stellung eines Bauantrags erforderlich ist.