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Die am Bau Beteiligten

Auf diesem Bild erkennt man einen Bagger, einen Baukran einen großen Sandhaufen, ein Dixi Klo, ein fast feriges Einfamilienhaus und im Hintergrund einen Rohbau .

Je nach Größe und Umfang des Bauvorhabens sind mehr oder weniger Menschen an der Verwirklichung beteiligt. Jeder hat in diesem Zusammenwirken seine Rechte und Pflichten zu erfüllen. Nur durch ein kooperatives Miteinander kann ein für Sie zufriedenstellendes          Ergebnis erzielt werden. Die folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick vermitteln, wann Sie wen benötigen:

Bauherr/in

Er/Sie ist der Initiator eines Vorhabens und trägt die größte Verantwortung. Er beauftragt einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser z.B. Architekt/in für die Erstellung des Bauantrages sowie die notwendigen Sachverständige und die bauausführenden Firmen.

Architekt/in

Er trägt die Verantwortung für die fachgerechte, mängelfreie Erstellung des Vorhabens und für die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen. Seine Arbeit kann mit der Erstellung des Bauantrages beendet werden. In vielen Fällen wird der Architekt mit der Bauleitung beauftragt.

Bauleiter/in

Er kontrolliert die Arbeiten auf der Baustelle unter Beachtung des öffentlichen Baurechtes und der erteilten Baugenehmigung. Weiterhin achtet er auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle. Aus diesem Grunde muss er über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen.

Bauunternehmer/in

Der Bauherr/in beauftragt ein Bauunternehmen, um das geplante und konstruierte Vorhaben gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu erstellen. Sie sind verantwortlich für die Abwicklung der Baumaßnahme und für die Sicherheit auf der Baustelle.

Sachverständige/Gutachter

Im Rahmen der Planung und Ausführung können Sachverständige und Gutachter unterschiedlicher Fachrichtungen erforderlich sein. Insbesondere dann, wenn der Architekt oder Bauingenieur nicht über entsprechende Qualifikationen verfügt. Hierzu gehören:

  • Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur/in 
  • Statiker/in
  • Staatlich anerkannter Sachverständiger für Standsicherheit (Prüfingenieur)
  • Sachverständiger für Wärme- und Schallschutz.
  • Staatlich anerkannter Sachverständiger für Brandschutz
  • Schallschutzgutachter

Untere Bauaufsicht Stadt Wesel

Sie ist der Ansprechpartner für den Bauherrn/in in allen bauordnungs- und planungsrechtlichen Fragen zum Bauvorhaben. Neben der Beratung und Erteilung der Baugenehmigung hat sie die Aufgabe, die öffentlich-rechtlichen Belange bei der Durchführung zu überwachen. Die untere Bauaufsicht wird im Rahmen der Gefahrenabwehr und bei Verstößen gegen das Baurecht tätig.

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