Grundlage für eine zügige Bearbeitung von Anträgen aller Art sind die vollständigen und unterschriebenen eingereichten Unterlagen. Je besser die Unterlagen sind, umso einfacher und schneller wird die Bearbeitung durchgeführt werden können. Bereits erkannte bauordnungs- oder planungsrechtliche Probleme sollten bereits im Vorfeld geklärt werden, dies kann durch einen Bauvorbescheid oder durch ein Beratungsgespräch erfolgen.
Die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) ist die Rechtsgrundlage für die einzureichenden Bauvorlagen. Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens werden unterschiedlich viele Unterlagen benötigt.
Folgende Unterlagen gehören zum Standard eines Bauantrages:
- Bauantragsformular
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Nachweis der Standsicherheit
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
- Statistischer Erhebungsbogen
Weitere Unterlagen können erforderlich sein, wie:
- Betriebsbeschreibung
- Katasterplan
- Vertretungsvollmacht des Architekten
- Rohbausummenermittlung
Unvollständige oder mangelhafte Bauvorlagen verzögern die Bearbeitungszeit und können zu einer Zurückweisung des Bauantrages führen. Ist der Bauantrag unvollständig oder weist er sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde gem. § 71 BauO NRW unter Nennung der Gründe die Bauherrschaft zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf.
Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.
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