Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen usw. werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einer Landesverordnung, unabhängig von den Angaben des Bauherrn errechnet wird. Bei Umbauvorhaben richtet sich die Gebühr nach der vom Bauherr angegebenen Herstellungssumme. Hierbei müssen keine tatsächlichen Nachweise eingereicht, sondern nur eine glaubhafte Summe in das Antragsformular eingetragen werden. Bei einem Antrag auf Nutzungsänderung werden die zu ändernden Quadratmeter für die Ermittlung der Baugebühr her-angezogen. So werden die ersten 100 qm mit 2,- €/qm und jeder weitere Quadratmeter mit 0,50 €/qm berechnet. Mögliche Befreiungs-, Abweichungs- und Baulastgebühren sind in den gemachten Angaben nicht enthalten und werden nach einem gesonderten Schlüssel berechnet. Grundlage bleibt die ermittelte Gebühr für das Bauvorhaben. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung oder die Zurücknahme eines Bauantrages.
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