Festsetzung
Die in vierteljährlichen Raten (15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.) fälligen Grundbesitzabgaben werden durch einen Steuer- und Abgabenbescheid festgesetzt und dem Eigentümer am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben.
Die Steuern und Abgaben beziehen sich auf die:
- Grundsteuer A und B
- Abfallbeseitigung
- Schmutzwasserbeseitigung
- Niederschlagswasserbeseitigung
- Straßenreinigung
- Unterhaltung der Issel
Steuer- und Gebührensätze für das Jahr 2024
Hebesatz Grundsteuer
- A: 370 % (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)
- B: 690 % (Grundstücke)
Abfallbeseitigungsgebühren
Restmüllgefäße:
Behältergröße | Leerung | Gebühren 2024 Euro / jährl. |
---|---|---|
60 l | 14-täglich | 99,00 |
60 l | wöchentlich | 198,00 |
80 l | 14-täglich | 132,00 |
80 l | wöchentlich | 264,00 |
120 l | 14-täglich | 198,00 |
120 l | wöchentlich | 396,00 |
240 l | 14-täglich | 396,00 |
240 l | wöchentlich | 792,00 |
1.100 l | 14-täglich | 1.819,00 |
1.100 l | wöchentlich | 3.638,00 |
5.000 l | 14-täglich | 8.269,00 |
5.000 l | wöchentlich | 16.538,00 |
10.000 l | 14-täglich | 16.538,00 |
10.000 l | wöchentlich | 33.076,00 |
BIO-Tonne:
Behältergröße | Leerung | Gebühren 2024 Euro / jährl. |
---|---|---|
80 l | 14-täglich | 40,00 |
120 l | 14-täglich | 60,00 |
240 l | 14-täglich | 120,00 |
Saisonale Laubtonne (01.10. - 31.12.)
Behältergröße |
Leerung |
Gebühren Euro |
---|---|---|
240 l |
14-täglich |
20,00 |
dauerhafter Verbleib auf dem Grundstück |
||
240 l |
14-täglich |
30,00 |
bei jährlicher An - und Abfahrt |
Gelbe Tonne und gelber Sack
Gelbe Tonnen können ab sofort von den Grundstücksteigentümern bei Schönmakers bestellt werden:
telefonisch: 0800 - 888 437 3
online: https://www.schoenmackers.de/rund-um- service/dsd_behaelterbestellung/
per Mail: dsd-kreiswesel@schoenmackers.de
Abwassergebühren
Die Gebühr beträgt
- Schmutzwasser 3,41 Euro/m³ / jährlich
- Niederschlagswasser 1,11 Euro/m² / jährlich
Bei der Schmutzwassergebühr wird die bezogene Frischwassermenge des Vorvorjahres zugrunde gelegt. Für Grundstücke mit Gartenflächen kann ab dem 3. Jahr nach Bezug des Hauses auf Antrag ein Abzug für Sprengwasser gewährt werden, wenn keine Eigenwasserversorgungsanlage (Niederschlags- und/oder Grundwasser) unterhalten wird. (Das Sprengwasser unterliegt einem Widerrufsvorbehalt!)
Straßenreinigungsgebühren
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt:
- - bei wöchentlicher Reinigung 1,15 Euro/jährlich
- - bei 14-täglicher Reinigung 0,86 Euro/jährlich
- - Gehwegreinigung 1,15 Euro/jährlich
je Meter anzurechnende Grundstücksfrontlänge, multipliziert mit der nach der Straßenart (siehe Straßenverzeichnis 2. Abteilung zur Straßenreinigungssatzung) unterschiedlich festgesetzten Messzahl. Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Die Gehwegreinigung wird seit dem 01.01.2012 nur in der Innenstadt durchgeführt. Die genaue Festlegung der Straßen kann der 4. Abteilung der Straßenreinigungssatzung entnommen werden.
Winterwartung
- zur Kategorie 1 1,20 Euro/jährlich
- zur Kategorie 2 0,30 Euro/jährlich
Bei der Winterwartungsgebühr werden nur die Meter ohne Vervielfältigung durch eine Messzahl zugrundegelegt. Die Zugehörigkeit einer Straße zur Kategorie 1 oder 2 ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (3. Abteilung) zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wesel. Die Zuordnung zu den Kategorien richtet sich nach der jeweiligen Verkehrsbedeutung der Straße bzw. ihrer verkehrlichen Inanspruchnahme.
Fragen zur Durchführung der Straßenreinigung / Winterwartung beantworten:
ASG Wesel: Tel. 0281 / 16393-3307 (Frau Kämmerer) und -3308 (Herr Taubach)
Verbandsumlage für die Unterhaltung der Issel
Die Stadt Wesel legt den Aufwand, der ihr durch die Heranziehung zum Unterhaltsaufwand der Wasser- und Bodenverbände entstehen, als Gebühr auf die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer um.
Die jährliche Gebühr beträgt pro ha im Gebiet des
Wasser- und Bodenverband "Obere Issel" 28,01 Euro
Wasser- und Bodenverband "Mittlere Issel" 14,58 Euro
Wasser- und Bodenverband "Untere Issel" 31,40 Euro
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 22 83
E-Mail: grundbesitzabgaben@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 22 85
E-Mail: grundbesitzabgaben@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 22 99
E-Mail: grundbesitzabgaben@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 22 86
E-Mail: grundbesitzabgaben@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 22 84
E-Mail: grundbesitzabgaben@wesel.de