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Grundbesitzabgaben

Festsetzung

Die in vierteljährlichen Raten (15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.) fälligen Grundbesitzabgaben werden durch einen Steuer- und Abgabenbescheid festgesetzt und dem Eigentümer am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben.

Die Steuern und Abgaben beziehen sich auf die:

  • Grundsteuer A und B
  • Abfallbeseitigung
  • Schmutzwasserbeseitigung
  • Niederschlagswasserbeseitigung
  • Straßenreinigung
  • Unterhaltung der Issel

Steuer- und Gebührensätze für das Jahr 2025

Hebesatz Grundsteuer
  • Grundsteuer A: 370 % (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)
  • Grundsteuer B:
    • 782 % für Wohngrundstück (Ein- u. Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke u. Wohnungseigentum)
    • 1.353 % für Nicht-Wohngrundstücke (Teileigenturm, Geschäftsgrundstücke, unbebaute Grundstücke, gemischt genutzte und sonstig bebaute Grundstücke)
 
Abfallbeseitigungsgebühren
Restmüllgefäße:
 
BehältergrößeLeerungGebühren 2025
Euro / jährl.
60 l14-täglich           104,00
60 lwöchentlich           208,00
80 l14-täglich           139,00
80 lwöchentlich           277,00
120 l14-täglich           208,00
120 lwöchentlich           416,00
240 l14-täglich           416,00
240 lwöchentlich           832,00
1.100 l14-täglich        1.907,00
1.100 lwöchentlich        3.814,00
5.000 l14-täglich        8.667,00
5.000 lwöchentlich      17.333,00
10.000 l14-täglich      17.333,00
10.000 lwöchentlich      34.667,00
BIO-Tonne:
 
BehältergrößeLeerungGebühren 2025
Euro / jährl.
80 l14-täglich               40,00
120 l14-täglich               60,00
240 l14-täglich             120,00
Saisonale Laubtonne (01.10. - 31.12.)
 
BehältergrößeLeerungGebühren Euro
240 l14-täglich               20,00
dauerhafter Verbleib auf dem Grundstück
240 l14-täglich               30,00
bei jährlicher An - und Abfahrt

Gelbe Tonne und gelber Sack

Gelbe Tonnen können ab sofort von den Grundstücksteigentümern bei Schönmakers bestellt werden:

telefonisch: 0800 - 888 437 3 
online: https://www.schoenmackers.de/rund-um- service/dsd_behaelterbestellung/ 
per Mail: dsd-kreiswesel@schoenmackers.de

Abwassergebühren

Die Gebühr beträgt

  • Schmutzwasser               3,57 Euro/ / jährlich
  • Niederschlagswasser      1,19 Euro/ / jährlich

Bei der Schmutzwassergebühr wird die bezogene Frischwassermenge des Vorvorjahres zugrunde gelegt. Für Grundstücke mit Gartenflächen kann ab dem 3. Jahr nach Bezug des Hauses auf Antrag ein Abzug für Sprengwasser gewährt werden, wenn keine Eigenwasserversorgungsanlage (Niederschlags- und/oder Grundwasser) unterhalten wird. (Das Sprengwasser unterliegt einem Widerrufsvorbehalt!)

Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt:

  • - bei wöchentlicher Reinigung      1,15 Euro/jährlich
  • - bei 14-täglicher Reinigung         0,86 Euro/jährlich
  • - Gehwegreinigung                        1,15 Euro/jährlich

je Meter anzurechnende Grundstücksfrontlänge, multipliziert mit der nach der Straßenart (siehe Straßenverzeichnis 2. Abteilung zur Straßenreinigungssatzung) unterschiedlich festgesetzten Messzahl. Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

Die Gehwegreinigung wird seit dem 01.01.2012 nur in der Innenstadt durchgeführt. Die genaue Festlegung der Straßen kann der 4. Abteilung der Straßenreinigungssatzung entnommen werden.

Winterwartung
  • zur Kategorie 1       1,20 Euro/jährlich
  • zur Kategorie 2       0,30 Euro/jährlich

Bei der Winterwartungsgebühr werden nur die Meter ohne Vervielfältigung durch eine Messzahl zugrundegelegt. Die Zugehörigkeit einer Straße zur Kategorie 1 oder 2 ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (3. Abteilung) zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wesel. Die Zuordnung zu den Kategorien richtet sich nach der jeweiligen Verkehrsbedeutung der Straße bzw. ihrer verkehrlichen Inanspruchnahme.

Fragen zur Durchführung der Straßenreinigung / Winterwartung beantworten:
ASG Wesel: Tel. 0281 / 16393-3307 (Frau Kämmerer) und -3308 (Herr Taubach)

Verbandsumlage für die Unterhaltung der Issel

Die Stadt Wesel legt den Aufwand, der ihr durch die Heranziehung zum Unterhaltsaufwand der Wasser- und Bodenverbände entstehen, als Gebühr auf die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer um.

Die jährliche Gebühr beträgt pro ha im Gebiet des

Wasser- und Bodenverband "Obere Issel"      32,59 Euro
Wasser- und Bodenverband "Mittlere Issel"    14,58 Euro
Wasser- und Bodenverband "Untere Issel"     31,40 Euro

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