Hundesteuersätze (jährlich ab 01.01.2016)
Kategorie | Betrag |
---|---|
für einen Hund | 94,00 Euro |
bei zwei Hunden (je Hund) | 112,00 Euro |
bei drei und mehr Hunden (je Hund) | 134,00 Euro |
für gefährliche Hunde | 672,00 Euro |
Anmeldefristen
- Innerhalb 2 Wochen nach Aufnahme
- Welpen der eigenen Hündin - innerhalb 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist
- Bei Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen innerhalb 2 Wochen, nachdem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten ist
- Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde innerhalb von 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats
Bitte beachten!
Die steuerliche Anmeldung ersetzt nicht eine eventuelle Meldung nach dem Landeshundegesetz!
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pitbul Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu
- sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
- Hunde, deren Gefährlichkeit gem. § 3 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW vom 18.12.2002 festgestellt worden ist.
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 22 82
E-Mail: gewerbesteuer@wesel.de