Die Vergnügungssteuer wird erhoben für
- öffentliche Tanzveranstaltungen
- Striptease-Shows
- Spielkasinos
- Filmvorführungen in Sex-Shops
- Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
Steuersätze für Spielapparate je angefangener Kalendermonat ab 01.01.2016:
Klassifizierung der Automaten | in Spielhallen | in Gaststätten und sonstigen Räumen |
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mit Gewinnmöglichkeit | 20% des Einspielergebnisses ab 01.07.2024: 23% des Einspielergebnisses | 14% des Einspielergebnisses |
ohne Gewinnmöglichkeit | 40,00 Euro | 29,50 Euro |
Automaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben | 500 Euro | 500 Euro |
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 22 82
E-Mail: gewerbesteuer@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 22 81
E-Mail: gewerbesteuer@wesel.de