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Gewerbesteuer

Nach § 1 Gewerbesteuergesetz ist die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer. Besteuert wird der im Gewerbebetrieb erwirtschaftete Ertrag. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Wesel festgelegt.

Die Gewerbesteuer wird in einem Vorauszahlungssystem ähnlich der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer erhoben. Die Vorauszahlungen sind nach § 19 Gewerbesteuergesetz jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu leisten.

Gewerbesteuerhebesatz

Gewerbesteuerhebesatz
1999 - 2001 410 Prozent
2002 - 2007 430 Prozent
2008 - 2015 440 Prozent
2016 - 2023 448 Prozent
ab 2024 468 Prozent

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