Nach § 1 Gewerbesteuergesetz ist die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer. Besteuert wird der im Gewerbebetrieb erwirtschaftete Ertrag. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Wesel festgelegt.
Die Gewerbesteuer wird in einem Vorauszahlungssystem ähnlich der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer erhoben. Die Vorauszahlungen sind nach § 19 Gewerbesteuergesetz jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu leisten.
Gewerbesteuerhebesatz
1999 - 2001 | 410 Prozent |
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2002 - 2007 | 430 Prozent |
2008 - 2015 | 440 Prozent |
2016 - 2023 | 448 Prozent |
ab 2024 | 468 Prozent |
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 22 82
E-Mail: gewerbesteuer@wesel.de