Der Bereich Beitragsabteilung im Team Steuern und Abgaben ermittelt die auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten entfallenden Beiträge für die öffentliche Erschließung.
Dazu zählen:
- Kanal-Anschlussbeiträge (Schmutz- und evtl. Regenwasser)
- Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Straßenbaubeiträge für die nochmalige Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG)
- Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen für naturschutzbezogene Eingriffsregelungen gemäß §§ 135 a) und c) Baugesetzbuch (BauGB)
Außerdem ist der Bereich zuständig für die Vorbereitung und den Abschluss folgender Verträge:
- Städtebauliche Verträge zum Vorhaben- und Erschließungsplan
- Vorfinanzierungsverträge zu Bebauungsplänen
- Erschließungsverträge zu Bebauungsplänen
- Ablöseverträge nach Baugesetzbuch (BauGB)
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 27 87
E-Mail: steuernundabgaben@wesel.de