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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird erhoben für

  • öffentliche Tanzveranstaltungen
  • Striptease-Shows
  • Spielkasinos
  • Filmvorführungen in Sex-Shops
  • Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen

Steuersätze für Spielapparate je angefangener Kalendermonat ab 01.01.2016:

 
Klassifizierung der Automaten in Spielhallen in Gaststätten und sonstigen Räumen
mit Gewinnmöglichkeit 20% des Einspielergebnisses 14% des Einspielergebnisses
ohne Gewinnmöglichkeit 40,00 Euro 29,50 Euro
Automaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 500 Euro 500 Euro

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