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Munitions- und Kampfmittelangelegenheiten

Sprengung

Zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Wesel durch Bombenangriffe der Alliierten zu weiten Teilen zerstört. Fast das gesamte Stadtgebiet war Bombenabwurfgebiet bzw. Gebiet auf denen Kampfhandlungen stattfanden.  So ist es nicht verwunderlich, dass selbst heute, mehr als sieben Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges, immer noch sehr häufig bei Erdarbeiten Kampfmittel aller Art gefunden werden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel ist Aufgabe der Ordnungsbehörde im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.

Munition und Bomben werden im Laufe der Zeit nicht ungefährlicher. Alter und Korrosionswirkungen können die Gefährlichkeit von Fundmunition sogar noch erhöhen. Aus diesem Grunde ist von Kampfmitteln unbedingt Abstand zu nehmen, auf keinen Fall dürfen sie berührt oder selbst transportiert werden. Eventuelle Bauarbeiten sind unverzüglich bis zur weiteren Entscheidung der örtlichen Ordnungsbehörde oder Polizei einzustellen.

Nach der Kampfmittelverordnung NRW ist derjenige, der ein Kampfmittel (Bombe, Granate) entdeckt oder in Besitz hat, verpflichtet dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle oder örtlichen Ordnungsbehörde zu melden.

Kampfmitteluntersuchungen

Im Vorfeld von Bebauungsmaßnahmen sollte zu dem bebauenden Grundstück eine so genannte Luftbildauswertung angefordert werden, in der überprüft wird ob sich das zu bebauende Grundstück in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet oder Kampfgebiet befindet, aus der sich ggfls. weitere Verdachtsmomente auf mögliche Munition oder Verdachtspunkte auf Bombenblindgänger ergeben.

Die Auswertung erfolgt durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf anhand von Luftbildern, die durch alliierte Aufklärungsflugzeuge im 2. Weltkrieg erstellt wurden.

Die anschließende Kampfmitteluntersuchung kann nur im Zusammenhang mit einer Bauaktivität beantragt werden. Der entsprechende Antrag ist nur dann zu stellen, sofern ein Bodeneingriff erfolgt. Die Kampfmitteluntersuchungen können nur durch die örtliche Ordnungsbehörde beantragt werden, diese ist auch unbedingt am gesamten Verfahren zu beteiligen.

Die Untersuchung selbst wird von Mitarbeitern des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) bzw. einer durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragten Fachfirma durchgeführt.

Kosten

Die Luftbildauswertung ist grundsätzlich zunächst kosten- und gebührenfrei. Die Kosten für eventuell im Folgenden notwendige Kampfmitteluntersuchungen teilen sich auf Grundstückseigentümer, Kommune, Land und Bund auf.

Die in Einzelfällen entstehenden Mehrkosten für eine erschwerte Suche oder Bergung können teilweise zu Lasten der Grundstückseigentümer/-besitzer gehen, da dieser verantwortlich für Gefahren ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr ggf. Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann bzw. muss.

Hinweise und Formulare zu den Antragsverfahren können der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem Punkt „Kampfmittel“ entnommen werden. Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllten Anträge zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der örtlichen Ordnungsbehörde ein.

Stadt Wesel
Fachbereich Ordnung
Team Ordnungsangelegenheiten
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel

E-Mail: kampfmittel@wesel.de

Hinweis:

Es wird empfohlen die vorgenannten Anträge bereits parallel zum Baugenehmigungsverfahren zu stellen, da die Luftbildauswertung und eventuell notwendige Folgemaßnahmen mehrere Wochen in Anspruch nehmen können.

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