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Abgemeldete Fahrzeuge

abgemeldeter PKW

Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder abgemeldete Kraftfahrzeuge bzw. Anhänger dürfen nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche (Fahrbahn, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt werden.

Abgemeldete Fahrzeuge sind nicht mehr zum Verkehr zugelassen. Häufig werden diese verbotswidrig auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt, behindern zum Teil den Verkehr und reduzieren den Parkraum im Stadtgebiet. 

Möchten Sie ein entsprechendes Fahrzeug melden, nutzen Sie bitte den Mängelmelder Meldoo.

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