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Fundtiere

Verirrte oder dem Halter/der Halterin dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannten Halter/in gelten als Fundtiere. Für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung ist grundsätzlich die örtliche Ordnungsbehörde des Fundortes verantwortlich.

Sie haben ein solches Haustier gefunden?

Bitte melden Sie dieses während der Dienstzeit der Ordnungsbehörde der Stadt Wesel und außerhalb der Dienstzeit dem Tierheim Wesel (Tel.: 02 81 / 5 66 99) oder der Polizeiwache Wesel (Tel.: 02 81 / 1 07-16 22).

Laut Gesetz (§ 965 BGB) sind Sie als Finder/in verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei der Ordnungsbehörde eine Fundanzeige zu erstatten. Bitte melden Sie dabei die Tierart, den Fundort, Datum und Uhrzeit. Alternativ können Sie das Tier auch ins Tierheim bringen. Dann übernimmt das Tierheim die Fundanzeige für Sie.

Fundtiere werden von der Stadt Wesel im Tierheim Wesel, An der Lackfabrik 4-6 in 46485 Wesel, untergebracht. Dort werden sie versorgt und im Bedarfsfall tierärztlich behandelt. Besitzansprüche an Fundtieren gehen erst nach einem halben Jahr an den neuen Halter/die neue Halterin über. Bis dahin behalten vorherige Besitzer ihren Anspruch.

Ob ein Fundtier nach der Meldung ins Tierheim gebracht wird oder im Eigenheim versorgt wird, steht dem Finder/der Finderin nicht gänzlich frei. Da das Fundtier nicht umgehend Besitz des Finders/der Finderin wird, bedarf es zunächst einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (oder stellvertretend dem beauftragten Weseler Tierheim). Sofern möglich, kann das Fundtier dann ggf. auch zunächst vom Finder/von der Finderin versorgt werden (Voraussetzung ist die Einwilligung der zuständigen Ordnungsbehörde).

Achtung! Fundunterschlagung ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden. Verzichten Sie auf die Fundanzeige und nehmen das Tier ohne Genehmigung oder Absprache der zuständigen Ordnungsbehörde auf, können entsprechende Strafen drohen.

Hinweis:

Eine zugelaufene oder gefundene Katze ist nicht in jedem Fall ohne Besitzer. Besonders dann, wenn ihr Fell glänzt und sie eine wohlgenährte Erscheinung hat, ist sie wahrscheinlich einfach nur ein Freigänger. Es ist in jedem Fall davon abzuraten, ein solches Tier zu füttern, in Ihrer Wohnung aufzunehmen oder in das Weseler Tierheim zu bringen. Sonst kommt es schnell zur Entfremdung vom alten Zuhause.

Sie vermissen Ihr Haustier?

Wenn Ihnen Ihr Haustier entlaufen ist, fragen Sie bei der örtlichen Ordnungsbehörde, dem Weseler Tierheim oder bei der Polizeiwache Wesel nach.

Informieren Sie hierüber auch so schnell wie möglich den TASSO e.V.. Dort können Sie über die 24-Stunden-Notruf-Hotline +49 (0) 61 90 / 93 73 00 oder online eine Vermisstenmeldung zu Ihrem entlaufenen Hund oder Katze schalten. Zudem wird empfohlen, eine Suchmeldung beim Katzensuchdienst bzw. Hundesuchdienst aufzugeben. Dort finden Sie auch Informationen zum weiteren Vorgehen.

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