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Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

Osterfeuer

Es wird darauf hingewiesen, dass wieder traditionelle Osterfeuer als Brauchtumsfeuer durchgeführt werden können.

Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) sind vor ihrer Durchführung bei der Ordnungsbehörde der Stadt Wesel anzuzeigen. Anzeigen werden bis zwei Wochen vor Durchführung entgegen genommen.

Zulässige Osterfeuer dienen als Brauchtumsfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege und keinesfalls der Beseitigung von pflanzlichen oder sogar anderweitigen Abfällen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich z.B. dann, wenn diese von Vereinen, religiösen Glaubensgemeinschaften oder sonstigen Institutionen veranstaltet werden und diese Veranstaltungen für jedermann frei zugänglich sind. Auch Feuer von Nachbarschaften können als Brauchtumsfeuer anerkannt werden, soweit sie zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen (in diesem Fall ist eine Teilnehmerliste beizufügen).

Angaben zur Art des zulässigen Brenngutes, Umschichtungsarbeiten, Sicherheitsabständen usw. entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass jederzeit unangekündigte Kontrollen der gemeldeten Brauchtumsfeuer und Abbrennplätze durch die Ordnungsbehörde möglich sind.

Hinweis zu den Formularen:

Die Nutzung des Online Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus.
Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. Alternativ finden Sie auch Formulare zum Ausdruck.

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