Geringfügige Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. bei Halt- und Parkverstößen werden grundsätzlich mit gebührenpflichtigen Verwarnungen geahndet. In der Regel hinterlässt die Politesse hierbei ein Hinweisticket hinter dem Scheibenwischer des betroffenen Fahrzeuges, auf dem alle Informationen über den Verstoß ersichtlich sind. Der betroffene Fahrzeugführer hat somit die Möglichkeit das Verwarnungsgeld direkt zu begleichen (innerhalb einer Woche).
Wird dieses Angebot nicht angenommen, oder das Ticket ist abhanden gekommen, wird das Verwarnungsgeld dem Halter des Fahrzeuges postalisch zugestellt. Wird ein ausgesprochenes Verwarnungsgeld nicht wirksam (nicht innerhalb einer Woche bezahlt), wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,50 € wird hierbei erhoben.
Einwände und Fragen gegen die Verwarnungen oder Einsprüche gegen bereits eingeleitete Bußgelder können unter Angabe des Akten-/Kassenzeichens an die Bußgeldstelle gerichtet werden:
- per E-Mail an bussgeldstelle@wesel.de
- per Online-Anhörung: https://onlineanhoerung.krzn.de/490
- per Post
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit sich unter den nachfolgenden Telefonnummern zu informieren. Die Sachbearbeiter/innen geben Ihnen gerne Auskunft.
Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen
Buchstabe | Telefon |
---|---|
A-F | 02 81 / 2 03 22 68 |
G-K | 02 81 / 2 03 26 47 |
L-N | 02 81 / 2 03 23 74 |
O-Z | 02 81 / 2 03 26 48 |