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Stichtag: 3. Juli 1805 - Erste Belegung auf dem Friedhof Caspar-Baur-Straße

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Nach mittelalterlich-christlicher Tradition erfolgte die Bestattung der Toten auch in Wesel in der Regel im direkten Umfeld der Kirchen. Dafür kamen entweder auf Dauer ausgerichtete, aber kostspielige Erbbegräbnisse in den Kirchen oder temporäre Bestattungen auf den Kirchhöfen im direkten Umfeld der Kirchen in Frage. Geht man zu Ende des 18. Jahrhunderts von etwa zehntausend Einwohnern in Wesel aus und stellt dem die nur 1.760 vorhandenen Gräber gegenüber, ergibt sich als Hauptproblem der überaus beschränkte Platz innerhalb der Festungsstadt Wesel wie von selbst. Außerdem muss noch berücksichtigt werden, dass auf den Weseler Friedhöfen Personen aus dem gesamten Kirchspiel Wesel – also z.B. auch aus Lackhausen, Obrighoven und Flüren – bestattet worden sind.

Deutlich wird das z.B. an der Situation der Willibrordi-Kirche. Der Friedhof wurde auf einer Seite durch die Kirche selbst und auf den anderen Seiten von der Niederstraße bzw. von Häusern eng umschlossen. In Richtung des Marktes befand sich weiterhin eine Kloake, die den zur Verfügung stehenden Raum zusätzlich begrenzte. So befand dann ein Magistratsmitglied im Jahr 1800 auch, dass es sich beim Friedhof an der Willibrordi-Kirche viel eher um eine „Cloake“ als um einen „Gottesacker“ handele. Diese Probleme waren allerdings nicht neu, denn schon 1579 verbot ein städtisches Edikt bei einer hohen Strafe von einem Goldgulden das „Koten und Spielen“ auf dem Friedhof.

Neben den räumlichen waren es also vor allem hygienische Aspekte, die für die Anlegung eines neuen Friedhofs außerhalb der Stadt sprachen. Darauf hatte der Weseler Kreisphysikus Dr. Johannes Baltasar Weinhagen schon 1799 in einem Gutachten eindringlich verwiesen. Der aus Dinslaken stammende und in Duisburg promovierte Mediziner warnte davor, dass die bisher üblichen Begräbnissitten – nämlich das Begraben in den Kirchen und in der Stadt – eine große Gefahr für die Gesundheit der Bürger in Wesel darstellten. So empfahl er – entgegen der landläufigen Praxis – Gräber erst nach 25 Jahren erneut zu belegen.

Eine weitere Problemstellung ergab sich aus den Rayonbestimmungen, die eine Bebauung innerhalb eines bestimmten Abstandes von den Festungsanlagen vollständig oder teilweise unterbanden. Zunächst konnte der Weseler Magistrat so auch kein geeignetes Grundstück vorschlagen und verfiel erst im Sommer 1799 auf die Idee, den Friedhof vor dem Brüner Tor – „da wo die Gärten aufhören“ – zu errichten. Dieser Ort wurde durch den Magistrat Ende 1799 spezifiziert auf eine Fläche an der linken Seite des Hauptweges zur Bauernschaft Lackhausen längs zu „den letzten Gartenhecken“, die zudem eng an militärisches Gelände anschloss.

Diesem Plan folgend setzten zum Jahreswechsel 1800/1801 die königlich-preußisch-klevisch-märkischen Landesregierung und die preußische Kriegs- und Domänenkammer – vertreten durch die Weseler Deputation – eine Kommission zur Prüfung der Friedhofsfrage ein.

Der Kaufvertrag zwischen dem Weseler Magistrat und dem ehemaligen Weseler Regimentschirurgen Holzberg wurde schließlich kurz vor Jahresfrist 1804 unterzeichnet. Das etwa 17.000 Quadratmeter (zwei holländische Morgen) große Areal wurde aber schon im Juni 1803 erstmals exakt vermessen. Formell erfolgte die Besitzübertragung am 25. März 1805; am 20. April wurde das Grundstück dann der Weseler Kämmerei überschrieben. Der Friedhof war also Teil des städtischen Vermögens und setzte damit sowohl preußische als auch rheinisch-französische Richtlinien um: einerseits das ab dem 12. Juni 1804 von Napoleon erlassene Edikt von Saint-Cloud, wonach Bestattungen außerhalb der Stadtgrenzen an umfriedeten Plätzen stattzufinden hatten und andererseits ein Reskript des Jahres 1798, durch das Friedrich Wilhelm III. es den Gemeinden zur Pflicht gemacht hatte, die Kirchhöfe auf Plätze außerhalb der Stadt zu verlegen.

Im nächsten Schritt verteilte der Magistrat basierend auf den Berechnungen von Weinhagen und der Kommission die neue Fläche an die einzelnen Gemeinden der Stadt Wesel. Die katholische Gemeinde St. Mariä Himmelfahrt bekam etwas mehr als 25 Prozent, die katholische Gemeinde St. Martini etwa zwölf Prozent der Gesamtfläche. Die lutherische Gemeinde bekam einen zwanzigprozentigen und die reformierte Gemeinde einen 33-prozentigen Anteil. Auf dem übrigen Teil sollten die Wege und das geplante Lagerhäuschen für die „zum Begräbnis notwendigen Sachen“ angelegt werden.

Über die ersten Bestattungen auf dem neuen städtischen Friedhof gibt ein ausführlicher Eintrag im lutherischen Kirchenbuch Auskunft. Nachdem am 3. Juli 1805 sowohl der durch ein tragisches Unglück gestorbene zweijährige Sohn des Tagelöhners Daniel Lacombe (St. Mariä Himmelfahrt) als auch der dreijährige Sohn des Flürener Schuhmachers Heinrich Heßling (St. Martini) in aller Stille bestattet worden waren, wurde am 5. Juli 1805 der auf dem Rhein verunfallte Schiffsknecht Friedrich Goertzen aus Köln feierlich bestattet (St. Mariä Himmelfahrt). Unter dem Läuten der Glocken aller drei Konfessionen bewegte sich der Trauerzug – nahezu alle Honoratioren der Stadt, Geistliche aller Konfessionen und fast zweihundert Trauernde – vom Rheinkran durch die Stadt und dann durch das Brüner Tor hinaus zum Gottesacker. Der reich verzierte Sarg wurde von einem zweispännigen Wagen gezogen. Am 9. Juli 1805 wurden auch auf den evangelischen Friedhofsteilen die ersten Bestattungen durchgeführt. Auf dem reformierten Teil fand die 24-jährige Soldatentochter Catharina Reitzinger ihre letzte Ruhe; auf dem lutherischen Teil der elfjährige Heinrich Janßen, Sohn eines Kanoniers aus Krudenburg.

Nach einer zwischenzeitlichen Rückkehr unter die alleinigen Hoheiten der christlichen Gemeinden wurde der Friedhof 1920 erneut um eine städtische Fläche von etwa eintausend Quadratmetern erweitert. Nachdem die evangelische Kirchengemeinde im Jahr 2004 und die katholische Kirchengemeinde im Jahr 2012 ihre Anteile am Friedhof an die Stadt übertragen hatten, erhielt der nunmehrige Kommunalfriedhof Caspar-Baur-Straße seine endgültige Gestalt. Durch das Bombenopferfeld, den Soldatenfriedhof, die Statue der „Trauernden Vesalia“ von Eva Brinkmann, die Gedenktafel für die Gefallenen der jüdischen Gemeinde im Ersten Weltkrieg, das Denkmal für die Genter Seminaristen und auch durch die Ehrentafeln für die Gefallenen der vier Regimenter der Garnison Wesel erhält der Friedhof auch kunsthistorisch und als Erinnerungsort zusätzliche Bedeutung.

 

(Autor: Dr. Heiko Suhr)