Die Niederlage des deutschen Kaiserreiches im Ersten Weltkrieg hatte für Wesel erhebliche Konsequenzen. Infolge des Vertrages von Versailles verlor die Stadt ihren Status als Garnisonstadt. Die enge Verbindung zum Militär als bedeutendem Wirtschaftsfaktor machte sich nun negativ bemerkbar. Ende September 1920 verließen die letzten Reichswehrtruppen Wesel. Eine vom zuständigen Ministerium eingerichtete Abwicklungsstelle für die Fortifikation ergriff die für die Staatskasse notwendigen Maßnahmen, um die Kosten für den aufzugebenden Standort zu minimieren. Es ging dabei nicht nur um die Verträge zwischen Stadt und Militärfiskus um die Nutzung von Kasernen, die auf städtische Kosten gebaut worden waren, sondern auch um Liegenschaften des Militärs, die das Reichswehrministerium nicht mehr unterhalten wollte. Zu diesen Liegenschaften gehörte auch das Schilldenkmal in Wesel, das in den als Exerzierplatz dienenden Lippewiesen - also auf militärischem Grund - im Jahre 1835 errichtet worden war. Die Stiftung des Denkmals ging seinerzeit von Offizieren der Garnison Wesel aus, die für das Denkmal sammelten und es nach königlicher Genehmigung über dem Grab der elf von den Franzosen erschossenen Offiziere errichteten. Das Grab befand sich auf militärfiskalischem Gelände. Nicht anders verhielt es sich mit der Schillkasematte im Zitadellenhaupttor; diese Liegenschaft mitsamt dem Umfeld stand damals noch nicht zur Disposition. Sie wurden erst um 1930 verkauft oder wie die Esplanade auch darüber hinaus vom Ministerium noch gehalten.
Im Jahre 1921 hatte das Reichswehrministerium entschieden, das Schilldenkmal nicht mehr zu unterhalten, sondern es der Stadt Wesel anzubieten. Der zuständige städtische Ausschuss hatte daraufhin geprüft und beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung die Übernahme zu empfehlen, „wenn das Denkmal und der Denkmalsplatz sowie das vorhandene Stiftungskapital von 1.500 Mark der Stadt zum Eigentum kostenlos übertragen werden." Die Versammlung erklärte sich damit am 6. Dezember 1921 einverstanden, stellte aber noch die Bedingung, dass der bisherige Zugang zum Denkmal - von der Eisenbahnunterführung bis zum Denkmal - weiterhin benutzt werden kann. Das Denkmal stand auf der Südostecke des Exerziergeländes und war von der Stadt nur zu erreichen, wenn man dieses Gelände benutzte. Noch zu klären war das Schicksal des etwas abseits gelegenen Wärterhäuschens; der Finanzausschuss sollte prüfen, ob dieses auch erworben werden soll. Am 22. Mai 1922 wurde nochmals darüber beraten und die Entscheidung dem Ministerium mitgeteilt. Die durch den unglücklichen Ausgang des Krieges finanziell arg gebeutelte Stadt wusste, dass sie die Übernahme eines solchen patriotischen Denkmals nicht einfach ablehnen konnte. Es war ihr nur möglich, bessere Bedingungen für eine Übernahme auszuhandeln. Was das Ministerium zu den Forderungen sagte, wissen wir nicht. Man einigte sich letztlich auf die wesentlichen Punkte, also die Übernahme des Denkmals einschließlich des Platzes sowie das Wegerecht. Das Stiftungskapital war aufgrund der Inflation wertlos geworden. Der Übergang des Schilldenkmals inklusive Denkmalsplatz in das Eigentum der Stadt Wesel erfolgte am 16. Mai 1923.
(Autor: Dr. Martin Wilhelm Roelen)