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Stichtag: 13. April 1535 - Hinrichtung von sieben Täufern

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In Zürich entstand während der dortigen von Huldreich Zwingli durchgeführten Reformation - um 1525 - die in Teilen radikale Täuferbewegung. Sie bereitete sich schnell in Mitteleuropa aus. Auch in Wesel gab es in den frühen 1530er Jahren einige Täufer, die von Abgesandten aus Münster getauft wurden. Sie benahmen sich unauffällig und wurden nur durch einen Zufall entdeckt.

Die Stadt Münster entwickelte sich binnen weniger Jahre zu einem Zentrum radikaler Täufer, die den Bischof vertrieben und 1533 die Macht in der Stadt übernahmen. Da die Täuferei aufgrund des Speyrer Wiedertäufermandats von 1529 verboten war, konnte der Fürstbischof von Münster mit Beginn der Erwachsenentaufe Anfang 1534 gegen das sich bildende Täuferreich von Münster vorgehen. Er belagerte die Stadt und erhielt auf sein Bitten auch Unterstützung von verschiedenen Fürsten, darunter Herzog Johann III. von Kleve. Die Belagerer nahmen die Stadt am 24. Juni 1535 ein.

Während der Belagerung, im Oktober 1534, wurde Hermann Graiss, ein Abgesandter aus Münster, abgefangen, der nach Wesel gehen sollte. Graiss rettete sein Leben, indem er die Täufer in Wesel und ihre Aktivitäten preisgab. Sein Bericht, der gerüchteweise nach Wesel drang, versetzte die Stadt in Unruhe und Angst. Die Verhältnisse von Münster schienen plötzlich ganz nah. Man befürchtete einen Täuferaufstand in der Stadt und befürchtete Brandanschläge. Anfang Januar 1535 gab es die ersten Verhaftungen; insgesamt 19 Personen waren belastet worden. Am 18. Januar kamen mehrere herzogliche Räte in die Stadt, um den Prozess gegen die Weseler Täufer vorzubereiten. Wie mit solchen Leuten umzugehen war, war in klevischen Ordnungen und Edikten eindeutig geregelt: Sie waren hinzurichten! Am 19. Januar traf der Graiss'sche Bericht ein, worauf auch der amtierende Weseler Stadtrentmeister Ott Vink und sein Schwager, das ehemalige Ratsmitglied Wilhelm Schlebus, mitsamt ihren Frauen inhaftiert wurden. Eingesperrt waren sie im Viehtor, in dem üblicherweise auch die peinlichen Verhöre durchgeführt wurden.

Eine Untersuchungskommission aus Vertretern des Herzogs und der Stadt wurde eingesetzt; zehn der zwölf Männer kamen aus Wesel, darunter der klevische Kanzler, der Landschreiber und der Richter. Die sieben ausgewählten Weseler Ratsmitglieder waren allesamt nicht direkt verwandt mit Vink und Schlebus. In der Anklage ging es um 14 Kernfragen, etwa um theologische wie die Wiedertaufe, zur Gefährdung der Ordnung, zu Beziehungen zum Täuferreich oder zur Unterstützung desselben.

Vinck und sein Schwager leugneten auch unter der Folter beharrlich ihre Erwachsenentaufe, bis Schlebus' Ehefrau Lutgard Boterman aussagte und ihr Mann alles zugab. Genauso war es bei Ott Vink und seiner Frau Anna Schlebus. Trotz anfänglichen Leugnens kam natürlich heraus, was Graiss vorher verraten hatte: Die beiden waren zusammen mit dem in Münster weilenden Heinrich Knipping die führenden Täufer in Wesel. Es gab Kontakte zum Täuferreich und Waffen, die für Münster gekauft worden waren, wurden in Knippings Haus gefunden. Bestritten wurden Geldzuwendungen, die Bestellung bzw. Beschaffung von Schießpulver und Proviant sowie die Anwerbung von Truppen.

Obgleich der Prozess bis März 1535 lief, wurden bereits am 19. Februar drei Täufer in Wesel hingerichtet. Am Ende wurden mindestens sieben weitere Todesurteile ausgesprochen, u.a. gegen Ott Vinck und Wilhelm Schlebus. Die Verwandten der beiden versuchten bis zuletzt, ihre Leben zu retten. So boten sie dem Herzog eine Zahlung von 12.000 Goldgulden an und baten den Rat noch am Tag vor der Hinrichtung, beim anwesenden Herzog um Gnade zu bitten. Dieser begnadigte mit Auflagen tags darauf die restlichen 23 Beschuldigten - darunter waren allerdings nur sieben der 19 ursprünglich Angeklagten - die selbst zugegeben hatten, getauft worden zu sein. Sieben Personen, darunter Vinck und Schlebus, wurden am 13. April 1535 in Wesel hingerichtet. Das Schicksal zweier verhafteter Täufer liegt im Dunkeln.

Der Weseler Täuferprozess lähmte für einige Zeit den reformatorischen Prozess in der Stadt. Wegen der harten Folgen für zwei angesehene Ratsmitglieder wirkte er dauerhaft bei Entscheidungen des Magistrats nach. Man ging fortan konsequent und rigoros gegen nicht konforme religiöse Strömungen wie die Täufer oder Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vor, um nicht noch einmal ein ungewünschtes Eingreifen des Landesherrn zu provozieren.

 

(Autor: Dr. Martin Wilhelm Roelen)