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Stichtag: 07. April 1609 - Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg ließ in Wesel sein Wappen anschlagen

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Als am 25. März 1609 mit dem Tod des geisteskranken Herzogs Johann Wilhelm das jülich-klevische Herzogshaus ausstarb, begann sogleich der Streit um das Erbe. Gleich mehrere Fürsten sowie der Kaiser erhoben Ansprüche und die Generalstaaten, Spanien, Frankreich und England sowie die konfessionellen Bünde Union und Liga nahmen an den Vorgängen Anteil. Zwei der Erbanwärter versuchten, umgehend ihre Ansprüche durchzusetzen. Der brandenburgische Kurfürst Johann Sigismund, ein angeheirateter Neffe des Verstorbenen, schickte einen Gesandten, der am 5. April in Kleve das kurfürstliche Wappen als Zeichen der Inbesitznahme anbringen ließ. Zwei Tage später wiederholte sich der Vorgang in Wesel, wo mit einem öffentlichen Anschlag die brandenburgische Erbfolge verkündet wurde. Ein zweiter Prätendent, Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, ein Neffe Johann Wilhelms, ließ nicht lange auf sich warten und meldete eine Woche später in gleicher Weise seine Ansprüche an. Die beiden Prätendenten einigten sich bereits am 10. Juni in Dortmund auf eine vorläufige gemeinsame Regierung.

Kaiser Rudolf II. wie auch der sächsische Kurfürst wollten ihre Interessen gewahrt wissen und erkannten die Okkupation nicht an. Der Kaiser erkannte den Dortmunder Vergleich nicht an, sondern setzte seinen Neffen Erzherzog Leopold V. von Habsburg zum Verwalter ein, der sofort Jülich besetzte. Die beiden Anwärter besetzten daraufhin selbst das Land militärisch und belagerten 1610 mit Unterstützung von Frankreich, den Generalstaaten sowie England Jülich. Nur die Ermordung des französischen Königs Heinrich IV. am 14. Mai 1610 verhinderte eine Ausweitung des Krieges. Der Kaiser versuchte vergeblich, sich durch die Belehnung Sachsens mit den Vereinigten Herzogtümern durchzusetzen. Die beiden Prätendenten selbst suchten 1614 die Entscheidung, nachdem beide durch einen Wechsel der Konfession neue Verbündete gewonnen hatten. Die Spanier unterstützen Pfalz-Neuburg, während die Niederländer Brandenburg halfen. Beide schickten Truppen in das Gebiet, vermieden aber einen Krieg und durch die Vermittlung von Frankreich und England einigten sich die beiden Anwärter am 12. November 1614 im Vertrag von Xanten. Die Vereinigten Herzogtümer wurden auf beide aufgeteilt, sollten aber formal gemeinsam verwaltet werden. Dieser eigentlich interimistische Vergleich bedeutete de facto eine Teilung des Territoriums in einen brandenburgischen (Kleve-Mark, Ravensberg und Ravenstein) und einen pfalz-neuburgischen Teil (Jülich-Berg). Endgültig beigelegt wurde der Erbfolgestreit erst 1666 bzw. 1672, nachdem zwischenzeitlich mehrfach versucht wurde, den Streit militärisch zugunsten einer Seite zu beenden. Mit dem Klever Hauptvergleich sowie dem Köllner Religionsvergleich besiegelten die Erben die Teilung des Landes.

 

(Autor: Dr. Martin Wilhelm Roelen)