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Finanzielle Hilfen im Alter

Ihre Rente reicht nicht aus und Sie wissen nicht wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen? Sie benötigen Hilfe zur Weiterführung Ihres Haushaltes? Dann können Sie sich hier über diverse finanzielle Hilfen informieren. Haben Sie Fragen, so melden Sie sich gerne bei uns im Seniorenbüro.

Grundsicherung

Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung ist eine antragsabhängige Leistungsart im Rahmen des Sozialhilferechts, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Kinder oder Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen diese jedoch über ein jährliches Einkommen über 100.000 , besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

Für weitere Informationen finden Sie hier: Grundsicherung

Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen, die in wirtschaftlicher Not sind oder in Not zu geraten drohen, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, sofern sie sich nicht aus eigenen Mitteln, wie z.B. Einkommen und Vermögen, selbst helfen können.

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst "insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens". Zu letzteren gehören "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben."

Weitere Informationen finden Sie hier: Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zur Pflege

Wenn die Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste nicht mehr sichergestellt werden kann, ist unter Umständen die vollstationäre Aufnahme in einem Pflegeheim erforderlich.

Falls die monatlichen Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen- und Vermögen, Pflegekassenleistung) gedeckt werden können besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung von Pflegewohngeld und Sozialhilfe zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Hilfe bei Pflegebedürftigkeit

Wohngeld

Wohngeld ist eine staatlich finanzielle Hilfe, die als Zuschuss gezahlt wird. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Dieser Anspruch muss vorab durch die Wohngeldstelle unter Mitwirkung des Antragstellers geprüft werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Wohngeldstelle

Sprechzeiten

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