Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es können körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen sein oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können.
Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
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