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Pflege

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es können körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen sein oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können.

Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

 

Pflegeversicherung

Bei Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit können Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Hilfebedarf über sechs Monate hinausgeht. Die Pflegebedürftigkeit wird bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft.
Das Seniorenbüro berät Sie zu diesem umfangreichen Thema und unterstützt Sie bei der Beantragung von Leistungen.

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu bekommen, fordern Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse) einen Antrag auf Pflegeleistungen an. Dies geht auch telefonisch und kann ebenso durch Familienangehörige, Nachbarn, Freunde oder gute Bekannte übernommen werden, wenn sie von Ihnen bevollmächtigt werden.

Sie bekommen von der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen zugesendet. Diesen schicken Sie ausgefüllt wieder zurück an die Pflegekasse. Bei den meisten Pflegeversicherungen ist die Antragstellung auch online möglich.

Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Sie bekommen einen Termin zur Begutachtung mitgeteilt. Anschließend teilt Ihnen der MDK in einem Gutachten mit, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten.

Das Seniorenbüro berät Sie zu den Leistungen der Pflegegrade und kann Ihnen Kontaktadressen der Pflegeanbieter (ambulante Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtunge, Dienste zur Unterstützung im Alltag) mitteilen und hilft Ihnen auch bei weiteren Fragen gerne weiter.

Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige sind nur eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für diesen Fall gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen.

Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, der sogenannten Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

 

Sprechzeiten

  Zeiten
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Offene Sprechstunde.
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