Die Sperrzeit ist die Zeit, in der sich kein Gast in den Räumen einer Gast- oder Vergnügungsstätte aufhalten darf.
Übersicht über die Sperrzeiten
Gast- oder Vergnügungsstätte | Sperrzeit |
---|---|
Schank- und Speisewirtschaften | 05:00 - 06:00 Uhr |
Außengastronomie von Schank- und Speisewirtschaften |
24:00 - 06:00 Uhr |
Spielhallen | 01:00 - 06:00 Uhr |
Unter Berücksichtigung des jeweiligen Gebietes und/oder zum Schutz der Nachbarschaft kann die Sperrzeit unter Umständen bis auf 22.00 Uhr vorverlegt werden.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit für einzelne Betriebe oder Veranstaltungen auf Antrag verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Diese Regelung kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.
Feiertagsgesetz NW
Neben den vorgenannten Sperrzeitregelungen ist das Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) zu beachten.
Feiertag / Wochentag | Untersagte Tätigkeit | Zeiten |
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Stille Feiertage (Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag) |
Musikalische sowie sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art einschließlich Tanz in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb | 05:00 - 18:00 Uhr |
Karfreitag | Musikalische sowie sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art einschließlich Tanz in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb | Ab Mitternacht bis zum nächsten Tag (Karsamstag) 06:00 Uhr |
Gründonnerstag (Tag vor Karfreitag) |
Öffentlicher Tanz (z.B. Diskotheken) | Ab 18:00 Uhr |
Ein eventueller Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Kontakt
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