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Schwarzarbeitsbekämpfung

Schwarzarbeitsbekämpfung

Schwarzarbeit - kein Kavaliersdelikt und schadet uns allen.

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geht uns alle an, weil ohne ein Vorgehen der Behörden Wettbewerbsverzerrungen bis hin zur Existenzvernichtung kleiner und mittlerer Betriebe und der weitere Verlust von Arbeitsplätzen drohen.

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit liegt vor, wenn in Verbindung mit einer gewerblichen Tätigkeit in erheblichem Umfang Leistungsmissbrauch, eine unrechtmäßige Gewerbeausübung oder eine unerlaubte Handwerksausübung einhergehen.
Der Bezug einer öffentlichen Hilfe wie beispielsweise Arbeitslosengeld I oder II neben einem Arbeitseinkommen, die Beschäftigung einer Putzfrau in einer Familie (Mini-Job) ohne eine Steuerabführung, die handwerkliche Arbeit ohne Eintragung in der Handwerksrolle, aber auch die handwerkliche Arbeit ohne Rechnungsausstellung kann schon unter den Begriff der Schwarzarbeit fallen. Je nach Art des Einzelfalles und der Schwere des Vergehens kommen für die Ahndung solcher Verstöße Bußgelder oder Geld- und Freiheitsstrafen in Betracht.

Zuständige Institutionen

Vorrangig befassen sich neben der Stadt Wesel andere Behörden mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit. In erster Linie sind hier zu nennen: Die Zollbehörde, die Arbeitsagenturen, sowie Polizei und Staatsanwaltschaft. Insbesondere strafrechtliche Verfolgungen von Schwarzarbeitsfällen werden nicht durch die Stadt Wesel, sondern durch diese Dienststellen wahrgenommen.

Die Stadt Wesel ist zuständig für:

  • Handwerksrecht
    Der Handwerker, der ein meisterpflichtiges Handwerk (sog. Vollhandwerk) ausübt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (z. B. Maler und Lackierer, Kraftfahrzeugtechniker, Elektroinstallateur, Installateur und Heizungsbauer).
  • Fehlende Gewerbeanmeldung
    Jemand ist selbständig tätig ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben oder die erforderliche Reisegewerbekarte zu besitzen.
     
    Weitere Informationen und Kontakte

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