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Gewerbemeldung

Als Gewerbetreibender unterliegen Sie der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen sowie bei einer Namensänderung des Gewerbetreibenden.

Von der Gewerbeanmeldung sind die freien Berufe, also bestimmte Tätigkeiten aus den künstlerischen oder wissenschaftlichen Gebieten, ausgenommen. In Zweifelsfällen sollten Sie die Anzeigepflicht hier prüfen lassen.

Die Gewerbemeldung kann persönlich, auf dem Postweg oder online erfolgen. Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.

Voraussetzungen

Ein Gewerbe soll grundsätzlich nur von Volljährigen ausgeübt werden (volle Geschäftsfähigkeit gemäß BGB). 

Gebühren

Die Gebühr für die An- oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt für:

  • Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26 €
  • Juristische Personen: 33 €
    • weitere geschäftsführende Personen: 13 €
  • Ersatzbescheinigungen: 15 €

Bei persönlicher Vorsprache haben sie die Möglichkeit per Karte zu bezahlen.

Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.

Benötigte Unterlagen

Gewerbeanmeldung und -Ummeldung
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
    Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
  • Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften eine Kopie eines Handelsregisterauszuges.
  • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges
Bei ausländischen juristischen Personen:

Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache

Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:

Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:

Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Gewerbeabmeldung

Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Eine Zusendung per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

Von Ihrer Gewerbemeldung werden folgende Stellen informiert:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Eichamt
  • Landesverband der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • gegebenenfalls Amtsgericht (Handelsregister)

Kontakt