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Gewerberegister

Das Gewerberegister, das bei der Stadt Wesel über die im Stadtgebiet angemeldeten Betriebe geführt wird, ist kein öffentliches Register wie das Handels- und Vereinsregister, sondern eine innerdienstliche Unterlage für die Arbeit der Gewerbemeldestelle und anderer Dienststellen und Behörden.

Die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister ist gemäß § 14 Gewerbeordnung zulässig, soweit der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat. Diese ist schriftlich zu beantragen. Die Auskunftserteilung ist in das Ermessen der Behörde gestellt. Ein Rechtsanspruch von Privatpersonen oder privaten Vereinigungen auf Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister besteht nicht.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig und wird mit Übersendung der Gewerbeauskunft in Rechnung gestellt.

Eine Positivauskunft kostet 23 Euro ist der Betrieb nicht im Gewerberegister zu finden so kostet die Negativauskunft 5 Euro.

Die Auskunft erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Anfrage gespeicherten Daten ohne Gewähr für deren Richtigkeit.

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