Traditionell werden zu Sankt Martin und anderen Feiertagen von verschiedensten Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden) traditionelle Umzüge veranstaltet. Um einen sicheren Verlauf der Umzüge zu gewährleisten, sind folgende Informationen und Regeln zu beachten.
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind nach § 29 der Straßenverkehrsordnung erlaubnispflichtig. Allerdings sind Brauchtumsveranstaltungen, Prozessionen u. ä. nur dann genehmigungspflichtig, wenn
- die zu erwartende Teilnehmerzahl 500 Personen übersteigt,
- die Wege über stark frequentierte Straßen oder über Kreis-, Land- und Bundesstraßen führen und
- die Durchführung verkehrsregelnde Maßnahmen, wie Sperrungen, Verkehrszeichen und -einrichtungen erfordern.
Anträge sind mindestens 4 Wochen vor dem Umzug zu stellen.