Die Straßenverkehrsbehörde als Teil der Ordnungsbehörde ist zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungen, Sperren und Lichtzeichenanlagen. Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise
- Anordnung von Beschilderung an Straßen (Verkehrszeichen)
- Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
- Genehmigungen für Schwertransporte, Großraumtransporte und Gefahrguttransporte
- Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot
Für die Instandhaltung (Austausch verblichener oder beschädigter und Reinigung verschmutzter Beschilderung) ist der Betrieb ASG zuständig.
Ansprechpartner
Telefon: 02 81 / 2 03 25 95
E-Mail: verkehr@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 23 17
E-Mail: verkehr@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 23 16
E-Mail: verkehr@wesel.de