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Baustelleneinrichtung

Baustelleneinrichtung

Für die Einrichtung von Baustellen müssen Fachfirmen einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen stellen, wenn Baumaßnahmen öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) betreffen.

Der Antrag erfolgt schriftlich; ein Verkehrszeichenplan oder Regelplan muss dem Antrag beigefügt sein. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt auf Grundlagen des § 45 StVO und ist gebührenpflichtig.

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