Für die Einrichtung von Baustellen müssen Fachfirmen einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen stellen, wenn Baumaßnahmen öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) betreffen.
Der Antrag erfolgt schriftlich; ein Verkehrszeichenplan oder Regelplan muss dem Antrag beigefügt sein. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt auf Grundlagen des § 45 StVO und ist gebührenpflichtig.