Großraum- und Schwertransporte weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in Puncto Maße und / oder Gewicht ab. Diese Transporte verursachen eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Voraussetzung für eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Je nach Abmessung (Höhe, Länge und Breite) des Lastkraftwagens und seiner Ladung bzw. Nachläufers, sind Begleitfahrzeuge (BF3) und/oder Begleitung durch die Polizei vorgeschrieben.
Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig.
Anträge auf Genehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO sind 14 Tage vorher zu stellen.
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