Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straße, Wege oder Plätze) über den normalen Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Informationsstände, Restaurationsbereiche, Straßenfeste etc.
Rechtsgrundlagen sind §18 Straßen- und Wegegesetz NRW und die Sondernutzungssatzung der Stadt Wesel.
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Dieser ist spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt zu stellen. Eine maßstabgerechte Lageskizze ist beizufügen.
Die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit und / oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist. Die Erlaubnis ist nicht übertragbar.
Für Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen werden Gebühren nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Stadt erhoben.