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Denkmalrechtliche Erlaubnis

Gemäß der §§ 9, 13, 15 und 20 des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) sind alle Arbeiten an einem Bau-, Boden-, Garten- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnispflicht schließt Veränderungen in der unmittelbaren Umgebung von Denkmälern ein. Sie gilt sowohl bei Abbruch, Modernisierung oder Nutzungsänderung eines Denkmals. Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen ist ein Bauantrag zu stellen. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird mit der Baugenehmigung erteilt.

Unterlagen

Beschreibung von Schäden in Wort und Bild unter Beifügung von Bestandsplänen (Ansichten, Schnitte, Grundrisse).

Beschreibung der geplanten Veränderungen inclusive der Anfertigung von Bauzeichnungen (Ansichten, Schnitte, Grundrisse) und Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme für den Erhalt des Denkmals

Gebühren

Für denkmalrechtliche Erlaubnisse und allgemeine Beratungen fallen in der Regel keine Gebühren an.

Bearbeitungszeit

Je nach Größe des Projekts

Hinweis zum Online-Formular:

Die Nutzung des Online Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

Informationen zum Online-Ausweis

Informationen zur AusweisApp2

 

Alternativ

können Sie das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email an Bauordnung@Wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

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