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Denkmal - Erteilung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke

Sind für den Erhalt eines Denkmals Baumaßnahmen erforderlich, können diese steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung ist , das das Denkmal in der Denkmalliste eingetragen ist und eine denkmalrechtliche Erlaubnis oder eine bereits erteilte Baugenehmigung vorliegt.  Die Baumaßnahme muss abgeschlossen sein, dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals dienen. Sie kann aber auch dem Erhalt des geschützten Erscheinungsbildes dienen.

Rechtliche Grundlagen

§ 36 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfahlen (DSchG NRW)

§§ 7i, 10f,11b Einkommensteuergesetz (EStG)

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Aufstellung aller durchgeführten Arbeiten incl. Fotomaterial 
  • sämtliche Originalrechnungen. 

Gebühren

Laut Tarifstelle 4a.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfahlen (AVerwGebO NRW) werden die Gebühren folgendermaßen berechnet:

  • 1 v. H. der bescheinigten Aufwendungen bis 250 000 Euro, ggf. zuzüglich
  • 0,5 v. H. der über 250 000 Euro bescheinigten Aufwendungen bis 500 000 Euro, ggf. zuzüglich
  • 0,25 v. H. der über 500 000 Euro bescheinigten Aufwendungen, jedoch bis insgesamt höchstens 25 000 Euro

Sind die zu bescheinigenden Aufwendungen mehreren Eigentümern zuzurechnen, so ist die Gebühr zunächst für das gesamte Baudenkmal zu ermitteln und dann auf die Eigentümer nach ihrem Anteil an der Bescheinigungssumme zu verteilen.

4a.2.1
Bescheinigungen für bescheinigungsfähige Aufwendungen bis zu 5 000 Euro (bei mehreren Eigentümern bezogen auf das gesamte Baudenkmal) sind gebührenfrei.

4a.3
Wird bei denkmalrechtlichen Entscheidungen und der Überwachung der danach erlaubten Maßnahmen die Hinzuziehung von Sachverständigen sowie Hilfskräfte notwendig, so sind die für die Inanspruchnahme des Sachverständigen einschließlich der Hilfskräfte, die entstehenden Kosten als Auslagen zu erstatten.

Bearbeitungszeit

Je nach Größe des Projekts

Online-Formular

Hinweis zum Online-Formular:

Die Nutzung des Online-Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

Informationen zum Online-Ausweis

Informationen zur AusweisApp2

 

Alternativ zum Download:

Sie können das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email als PDF an bauordnung@wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.