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Denkmalförderung

Denkmäler sind ein wichtiger Bestandteil des reichhaltigen und vielfältigen historischen Erbes Nordrhein-Westfalens und bestimmend für unsere Kulturlandschaft. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse und sollen sicherstellen, dass Bau-, Boden-, Garten- und bewegliche Denkmäler, Denkmalbereiche sowie Welterbestätten erhalten, geschützt und sinnvoll genutzt werden. Gemäß §§ 35 und 36 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) wird die Pflege von Denkmälern gefördert. Das Land Nordrhein Westfahlen unterstützt Denkmaleigentümer bei der Sanierung und Instandhaltung auf verschiedene Arten:

Link zur Denkmalförderung der Bezirksregierung Düsseldorf

Denkmalförderungsprogramme

Antragsfrist

Alle Anträge sind bis zum 1. Oktober des dem Denkmalförderungsprogramms vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ( Bezirksregierung) einzureichen, das bedeutet z.B., das alle Anträge für das Programm 2024 bis zum 01.10.2023 bei der Behörde einzureichen sind.

Achtung:

Eine Kopie der Anträge geht an die zuständige Untere Denkmalbehörde der Stadt Wesel.

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