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Anmeldung und Gebühren zur Musik- und Kunstschule

Anmeldung und Einteilung zum Unterricht

Die unverbindliche Online-Anmeldung an der Musik- und Kunstschule finden Sie auf dieser Seite unter "Benötigte Formulare".
Nachdem die Anmeldung bei uns eingegangen ist, wird - je nach Aufnahmekapazität – der Schüler*innen zum Unterricht eingeteilt oder zunächst in eine Warteliste aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines neuen Schuljahres (1.April oder zum 1.Oktober), in Ausnahmefällen gegebenenfalls auch im laufenden Schuljahr. Mit der Anmeldung werden die Schulgeldordnung und die Schulordnung (siehe unten) in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.

Kosten

Das Schulgeld kann überwiesen oder eingezogen werden (siehe unten "Weiterführende Informationen -SEPA-Mandat-". Es ist immer zur Mitte des Quartals (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) fällig (Infos ebenfalls unter "Weiterführende Informationen -Schulgeldordnung-").

Kündigung

Eine Kündigung ist nur zum 01.04. und zum 01.10. möglich  (JeKits nur zum 31.07.). Sie erfolgt schriftlich durch eine erziehungsberechtigte Person bzw. den/die volljährige Schüler*in und muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin, also am 28./29.02. bzw. 31.08. in der MKS vorliegen (Online-Kündigung siehe "Benötigte Formulare" auf dieser Seite). Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Wird ein Fach neu belegt, kann der Unterricht auch zum Ende der Einführungszeit von drei Monaten gekündigt werden. Das Unterrichtsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat aus schulischen oder pädagogischen Gründen auch seitens der MKS gekündigt werden.

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