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Neukirchener Erziehungsverein - Kinder und Jugendhilfebüro Wesel

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt, dass Eltern bei der Erziehung ihres Kindes Anspruch auf Hilfe haben, die sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall richtet und geeignet und notwendig sein muss (§ 27). In den letzten Jahren sind im Erziehungsverein eine Vielzahl von flexiblen pädagogischen und therapeutischen Hilfen entwickelt worden zur Stärkung der Elternkompetenz und Unterstützung im häuslichen Umfeld. Zu diesen Hilfen können auch individuelle Unterbringungen in betreutem Wohnen, Bereitschaftspflegefamilien und Erziehungsstellen gehören.

Neukirchener Erziehungsverein

Adresse Andreas-Bräm-Straße 18/20
47506 Neukirchen-Vluyn 
Telefon 0 28 45 / 39 20
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