Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben bei Bezug von bestimmten Sozialleistungen einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT).
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind:
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Notwendige Lernförderung
- Zuschüsse für das Mittagessen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Anspruch auf das Bildungspaket haben Personen bis einschließlich 24 Jahren (bei Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nur bis einschließlich 17 Jahren):
- wenn sie in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II (HARTZ IV), SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht,
- und eine Kindertageseinrichtung, allgemein- oder berufsbildende Schulen besuchen
- und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie Antragsformulare finden Sie unter der nachstehenden Internetadresse des Kreises Wesel.