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Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben bei Bezug von bestimmten Sozialleistungen einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT).

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind:

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Notwendige Lernförderung
  • Zuschüsse für das Mittagessen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Anspruch auf das Bildungspaket haben Personen bis einschließlich 24 Jahren (bei Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nur bis einschließlich 17 Jahren):

  • wenn sie in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II (HARTZ IV), SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht,
  • und eine Kindertageseinrichtung, allgemein- oder berufsbildende Schulen besuchen
  • und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Nähere Informationen zu den verschiedenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie Antragsformulare finden Sie unter der nachstehenden Internetadresse des Kreises Wesel.

Links

Bildungs- Teilhabepaket im Kreis Wesel