Inhalt

Baulast

Entspricht ein Vorhaben nicht den Vorschriften des Baurechts, kann in einigen Fällen der Mangel durch Eintragung einer öffentlich-rechtlichen Sicherung in Form einer Baulast (§ 85 BauO NRW) geheilt werden. Baulasten sind z. B. die Übernahme einer Abstandsfläche auf dem benachbarten Grundstück, Wegerechte, die zur Erschließung des Grundstückes führen und Stellplätze auf anderen Grundstücken.

Bei einer Baulast gibt es regelmäßig ein begünstigtes und ein belastetes Grundstück. Dazu haben sich beide Grundstückseigentümer verbindlich vor der Baugenehmigungsbehörde zu verpflichten. Diese Verpflichtung wird als Urkunde ausgefertigt und bei der Bauaufsichtsbehörde im Baulastenverzeichnis geführt.

Eine zusätzliche Eintragung ins Grundbuch ist nicht erforderlich, jedoch oftmals ratsam.

E-Mail: bauordnung@wesel.de

Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Möchten Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen, kann es sinnvoll sein, sich vorher eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen. 

Voraussetzungen

Nachweis eines berechtigten Interesses. Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin des Grundstücks oder eine Kopie des Kauf- oder Kaufvorvertrags. 

Gebühren

Schriftliche Auskünfte bei belasteten Grundstücken:

  • je belasteten Grundstücks (Flurstück) 50,00 maximal 150,00 Euro

Schriftliche Auskünfte bei nicht belasteten Grundstücken:

  • je unbelasteten Grundstücks (Flurstück) 30,00 Euro

Benötigte Unterlagen

Angaben zum Grundstück: Gemarkung, Flur und Flurstück(e)

Die Auskunft kann schriftlich, oder auch per Email oder Fax beantragt werden. Der Bescheid wird per Email oder auf Wunsch auch auf dem Postweg  zugesandt. 

 

Löschung einer Baulast

Ist eine Baulast nicht mehr erforderlich, kann beim Team Bauordnung und Denkmalschutz der Verzicht auf die Baulast beantragt werden. 

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter des belasteten Grundstücks sein oder das Grundstück erworben haben.

Gebühren

Je zu löschende Baulast 50,00 bis 250,00 Euro.

Unterlagen

Sie können während der Öffnungszeiten Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorbeikommen oder jemanden mit einer entsprechenden Vollmacht beauftragen.

Der Antrag ist schriftlich mit möglichst präziser Bezeichnung der Baulast und des Grundstücks (Gemarkung / Flur / Flurstück) einzureichen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig. Liegt die Zustimmung des/der Eigentümers/in des von der Baulast begünstigten Grundstücks zur Löschung vor, verkürzt dies die Bearbeitungsdauer.

 

Antragsformular

Online-Formular

Hinweis zum Online-Formular:

Die Nutzung des Online-Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

Informationen zum Online-Ausweis

Informationen zur AusweisApp2

 

Alternativ zum Download:

Sie können das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email an Bauordnung@Wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

Kontakt