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Nutzung der Turn- und Sporthallen

Die Turn- und Sporthallen der Stadt Wesel stehen allen Schulen, Sportvereinen und sonstigen Interessenten zur Durchführung ihres Sportbetriebes zur Verfügung. Das Benutzungsverhältnis wird durch den Abschluss eines Benutzungsvertrages begründet. 

Für die Benutzung städtischer Sportanlagen erhebt die Stadt Wesel von den Benutzenden ein Entgelt gemäß der Entgeltordnung. 

Die Hallenzeiten werden grundsätzlich in 60- und 90-Minuten-Blöcken vergeben. Die Turn- und Sporthallen sind in den Ferien geschlossen. Nur in den Herbstferien bleiben die Hallen geöffnet. 

Die Vergaberichtlinie legt Vergabekriterien und insbesondere Prioritäten bei der Vergabe von Hallenzeiten fest. 

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem Entgelttarif, der Bestandteil der Entgeltordnung ist.

  • Haftpflichtversicherung

Kann ich einen Antrag auf Hallenzeiten stellen, wenn ich nicht in einem Sportverein bin?

Auch als Freizeitgruppe können Sie einen Antrag auf Hallenzeiten stellen. Die Mindestbelegung für die Nutzung beträgt grundsätzlich zehn Personen.

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