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Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"

Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"

Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen und zu Klassenfahrten, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten werden, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an. Er gilt bis zum 31. Juli 2025.

Gefördert wird die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie mehrtägige Klassenfahrten für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Zuwendungen aus dem Härtefallfonds für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie mehrtägigen Klassenfahrt erhalten folgende Kinder und Jugendliche aus finanziell bedürftigen Familien, wenn die Familie des Kindes bzw. des Jugendlichen:

  • keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, aber über Mittel in einem vergleichbaren Umfang verfügt
  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre alt sind oder
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
  • Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt pro Schuljahr (min. 3 Tage)

Berufsschülerinnen und - schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Grundsätzlich ist für eine Kostenübernahme im Rahmen des Härtefallfonds die Antragstellung durch den Erziehungsberechtigten oder der Einrichtung erforderlich. Für eine Bewilligung ist die Bestätigung zwingend, dass keine Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen sowie keine Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in den Leistungen gem. SGB VIII enthalten sind.

Bei Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Ablehnungsbescheid Wohngeld, Kinderzuschlag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweis, aus der die aktuelle Miethöhe ersichtlich ist (kein Kontoauszug)
  • aktueller Mietnachweis (Kontoauszug)
  • Nachweis bzgl. der Heizkosten
  • alle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der letzten drei Monate (hierzu zählt auch Kindergeld, Unterhalt, Zinseinkünfte, Weihnachts- und Urlaubsgeld etc.)
  • Wenn zutreffend: Nachweis bzgl. Fahrtkosten zur Arbeit
  • Wenn zutreffend: Rechnung zur Privathaftpflicht- und Hausratversicherung
  • Wenn zutreffend: Nachweis über Schuldbelastungen
  • Wenn zutreffend: Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
  • Wenn zutreffend: Nachweis über Kredit- und alle sonstigen Zahlungsverpflichtungen

Antragsverfahren

Die Anträge sind für jedes Schuljahr/Kindergartenjahr gesondert zu stellen.
Sie sind jeweils zum 31. August eines Jahres für das aktuelle Schuljahr
bzw. Kindergartenjahr zu stellen. Auszahlungen der Zuwendungen für Anträge, die nach diesem Zeitpunkt vorliegen, können erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden.

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