In Wesel unterliegen Bäume einer Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Stadt Wesel eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume wie unter die Schutzbestimmungen fallen.
Antrag auf Baumfällgenehmigung
Das Antragsformular auf Ausnahme bzw. Befreiung von den Verboten dieser Satzung können Sie unten auf der Seite unter dem Menüpunkt "Benötigte Formulare" aufrufen. Sie können bis zu acht Bäume im Formular eintragen.
Wir weisen darauf hin, dass für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahme oder Befreiung von den Verboten der Satzung Gebühren anfallen, da die Bearbeitung mit erheblichem Aufwand verbunden ist. So ist bei jedem Antrag mindestens ein Ortstermin notwendig.
Bitte beachten Sie, dass dem Antrag zwingend ein Lageplan beigefügt werden muss, in dem der betroffene Baum eingezeichnet ist. Wer keinen Lageplan besitzt, kann diesen im Geoportal der Stadt Wesel selbst ausdrucken. Damit Grundstücksgrenzen zu sehen sind, wählen Sie bitte die größtmögliche Vergrößerung.