Inhalt

Briefwahlunterlagen online beantragen

Wichtiger Hinweis:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 versendet werden können, da erst nach dem bis Ende Januar gesetzlich terminierten Vorschlags- und Aufstellungsverfahren die Stimmzettel durch den Druckdienstleister gedruckt werden. Sobald diese der Gemeinde vorliegen, können Briefwahlunterlagen ausgegeben bzw. versendet werden!   

Über das Online-Formular können Sie bis zum 19. Februar 2025, 14:00 Uhr, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellen. 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.

Ansprechpartner