Die nächste Integrationsratswahl findet am 14. September 2025 statt.
Gewählt werden an diesem Tag in der Stadt Wesel die direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder.
Wahlberechtigung zur Integrationsratswahl
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer
- auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
- die Asylbewerber sind.
Stimmbezirkseinteilung
Wahlvorschläge
Wählerverzeichnis
Wahlbenachrichtigung
Zuzug/Umzug/Fortzug
Briefwahl
Plötzliche Erkrankung und andere Ausnahmen
Landesintegrationsrat NRW
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Links
- Bekanntmachung Wahlergebnisse 13.09.2020 (121.28 KB)
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